Für jede Rechtslage – Ihr Fachanwalt im Strafrecht

Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht Kleve

Individuelle Betreuung für optimale Ergebnisse im Strafrecht, sowie Jagdrecht und Waffenrecht – diskret, seriös, zielorientiert.

Strafrecht im Wirtschaftsbereich

Im Jahr 2020 wurden nahezu 49.000 Wirtschaftsstraftaten von der Polizei erfasst. Dies stellt einen signifikanten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, der insbesondere durch Subventionsbetrug im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen bedingt ist. Zum 31.12.2020 waren bei den Landeskriminalämtern fast 14.000 Verfahren wegen Subventionsbetrugs anhängig. Da auch die deutsche Wirtschaft weiterhin wächst, bleibt das Wirtschaftsstrafrecht von erheblicher Relevanz. Als ein komplexes Rechtsgebiet ist es jedoch selbst für erfahrene Unternehmer schwer zu durchschauen: Ständig werden neue Straftatbestände eingeführt, die für einen Laien im juristischen Bereich nur schwer zu überschauen sind.

Wirtschaftsstrafrecht – was beinhaltet es alles

Der Terminus selbst ist nicht eindeutig definiert, jedoch lässt sich allgemein festhalten, dass zum Wirtschaftsstrafrecht alle Strafgesetze zählen, die darauf abzielen, die Struktur der Wirtschaftsverfassung zu schützen. Zu den zentralen Themen, mit denen sich das Wirtschaftsstrafrecht auseinandersetzt, gehören unter anderem:

  • Betrug
  • Untreue
  • Insolvenzdelikte
  • Korruption
  • Bestechlichkeit
  • Hehlerei
  • Steuerstrafrechtliche Delikte bzw. Straftaten
  • Diebstahl geistigen Eigentums
  • Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder Außenwirtschaftsgesetze.

Die relevanten Gesetze umfassen unter anderem das Strafgesetzbuch (StGB), die Insolvenzordnung (InsO), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) einschließlich der Bestimmungen zu Ausfuhrgenehmigungen, sowie die Abgabenordnung (AO). Zudem sind Rechtsnormen aus dem Handelsrecht, dem Steuerstrafrecht, der Vertragsgestaltung und Vorschriften zur korrekten Formulierung der AGB eines Unternehmens zu beachten.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden vor einem Landgericht (LG) verhandelt, wo stets Anwaltszwang besteht. Um rechtswirksam am Verfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich also durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Sofern Sie als Beschuldigter in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren stehen, sollten Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nehmen und sich rechtlichen Beistand sichern.

Sind Sie als Beschuldigter in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren involviert? Nutzen Sie Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, und ziehen Sie rechtliche Unterstützung in Betracht.

Der Beginn des Ermittlungsverfahrens

Liegt ein Anfangsverdacht vor, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren stellt bereits einen Bestandteil eines Strafprozesses dar und orientiert sich an der Strafprozessordnung (StPO). Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung aufgrund des Tatvorwurfs für wahrscheinlich hält. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, der nun als Angeklagter gilt, erhoben. Bei weniger schweren Delikten, also nur bei Vergehen, wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. In diesem Fall findet keine mündliche Hauptverhandlung statt. Widerspricht der Beschuldigte oder dessen Vertreter, oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.

Vor Gericht ist man in Gottes Hand…

In der Hauptverhandlung strebt das Gericht an, durch freie Würdigung der gesammelten Beweise, beispielsweise durch die Vernehmung von Zeugen, die Wahrheit zu ermitteln. Grundsätzlich wird der Angeklagte gemäß der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) als unschuldig angesehen. Daher obliegt es der Staatsanwaltschaft, den Tatvorwurf zu beweisen. Geschädigte, etwa aus einem Betrug, können sich im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens als Kläger der Hauptverhandlung anschließen, um so Ansprüche aus der Wirtschaftsstraftat geltend zu machen. Der Strafprozess kann jederzeit vom Richter eingestellt werden. Erfolgt keine Einstellung, hat der Angeklagte das letzte Wort zu erhalten. Anschließend verkündet das Strafgericht das Urteil, das entweder in einem Freispruch oder einer Verurteilung mit entsprechendem Strafmaß endet.

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Bei einer Strafanzeige – das sollten Sie berücksichtigen

Haben Sie sich strafbar gemacht? Drohen Ihnen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen? Wird gegen Sie ermittelt? Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Dann handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien begehen häufig Fehler, die im späteren Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Auch scheinbar neutrale oder positive Aussagen sind riskant, da die Polizei und Richter diese als Schuldeingeständnis werten könnten. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht; das bedeutet, Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, darüber hinaus sind Sie nicht verpflichtet, sich zu äußern. Als Zeuge steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Angehörige zu. Alle Ermittlungsbehörden und Gerichte sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung (durch einen von Ihnen gewählten Rechtsanwalt oder einen Pflichtverteidiger) aufzuzeigen. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und kontaktieren Sie mich als Rechtsanwalt. Rufen Sie mich so früh wie möglich an, damit Sie keine Fristen versäumen. In Notfällen erreichen Sie mich über die Notfallnummer.

Jeder hat Anspruch auf eine kompetente Verteidigung. Mit mir sind Sie auf der sicheren Seite.

Auswahl bestimmter Straftatbestände

Bei einem Betrug erlangt der Täter für sich selbst oder eine dritte Person einen Vermögensvorteil, indem er falsche Tatsachen vorgibt und diese so verfälscht, dass das Opfer eine irrige Vorstellung über den Wert einer Ware bekommt. Zu den verschiedenen Arten des Betrugs zählen der bereits erwähnte Subventionsbetrug, der Kapitalanlagebetrug und der Kreditbetrug.

Untreue

Die Anschuldigung der Untreue kann jeden treffen, der fremdes Vermögen verwaltet und Entscheidungen über Gelder trifft. Im Verlauf eines Wirtschaftsstrafverfahrens muss nachgewiesen werden, dass ich meine rechtliche Befugnis tatsächlich missbraucht habe. Dies liegt vor, wenn ich meine Befugnis überschreite oder ein Treuebruch vorliegt, weil ich die Interessen eines Dritten in Bezug auf dessen Vermögen nicht gewahrt habe.

Steuerhinterziehung

Derjenigen, die Steuerhinterziehung begeht, macht sich schuldig, wenn er gegenüber dem Finanzamt oder dem Hauptzollamt falsche Angaben macht oder Informationen zur Erhebung von Steuern verschweigt, wodurch eine sogenannte Steuerverkürzung eintritt, das heißt, es werden weniger Steuern festgesetzt, als tatsächlich geschuldet wären. Steuerhinterziehung geschieht stets vorsätzlich, wobei auch der Eventualvorsatz ausreichend ist, wenn ich es für möglich halte, dass der Tatbestand eintritt, und dies in Kauf nehme. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Wirtschaftsprüfung unterbleibt, obwohl sie zur Ermittlung meiner Steuerlast notwendig gewesen wäre. Eine Selbstanzeige führt nur dann zur Straffreiheit, wenn sie erfolgt, bevor die Ermittlungen durch das Finanzamt beginnen, und die gesetzeswidrig nicht gezahlten Steuern innerhalb der von der Steuerbehörde gesetzten Frist nachgezahlt werden.

Insolvenzstraftaten

Zu den Insolvenzstraftaten zählt unter anderem die Insolvenzverschleppung, bei der ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verspätet stelle, obwohl ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits vorliegt. Ein weiterer Straftatbestand im Zusammenhang mit einer Insolvenz ist der Bankrott, bei dem ich zahlungsunfähig werde, jedoch nicht entsprechend handele, was dazu führt, dass der Forderungseinzug eines Gläubigers ins Leere läuft. Beispielsweise mache ich mich der Insolvenzverschleppung strafbar, wenn ich bei vorliegender oder drohender Überschuldung Vermögenswerte verschiebe, damit diese nicht in die Insolvenzmasse fallen, oder wenn ich meine Buchführungspflicht verletze, indem ich die Handelsbücher nicht führe, obwohl ich gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre.

Korruption

Anschuldigungen im Bereich der Korruption basieren auf den Rechtsnormen der §§ 331 StGB (Vorteilsannahme), 332 StGB (Bestechlichkeit) sowie 333 StGB (Vorteilsgewährung). Um den Straftatbestand der Bestechung zu erfüllen, muss eine Vertrauensposition vorliegen, die ich missbrauche, um mir Vorteile zu verschaffen.

Wird Ihnen eine Straftat im Bereich des Wirtschaftsrechts vorgeworfen? Handeln Sie jetzt richtig und ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu. Mit mir sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich arbeite am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Angesichts der Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts wird häufig vor Gericht darüber verhandelt. Kürzlich musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem ersten Strafprozess im Cum-Ex-Skandal befassen. Dabei folgte er nicht dem Vortrag zweier Banker, die behaupteten, sie hätten nicht gewusst, dass sie strafrechtlich handelten. Der Senat betonte, dass die Cum-Ex-Transaktionen nicht lediglich als Steuerschlupflöcher betrachtet werden können, sondern eindeutig als Steuerhinterziehung zu werten sind. 

Auch in einem weiteren Finanzskandal der Bundesrepublik hatte das Gericht zu entscheiden. Es stellte fest, dass die Wirtschaftsprüfer von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden sind und daher vom Untersuchungsausschuss des Bundestages befragt werden können. So konnte der Wirecard-Skandal umfassend aufgeklärt werden.

Haben Sie Fragen zu neuen Gesetzen, um nicht ungewollt strafbar zu werden?

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Nur mit einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts die Möglichkeit, das bestmögliche Ergebnis im Prozess oder im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an meine Kanzlei, um keine Fristen zu versäumen. Ich berate Sie umfassend zu allen Fragestellungen, die aus dem Wirtschaftsrecht resultieren. In einem Erstgespräch erhalten Sie eine kostenlose Beratung. Meine weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

  • Abwehr von Klagen
  • Schutz einer Einzelperson vor Haftung für Unternehmen
  • Schnelle Problemlösung bei drohender Verhaftung / Durchsuchungen
  • Interne Kontrolle / Compliance
  • Interne Untersuchungen
  • Ombudsmann, neutrale Ansprechperson bei Verdacht auf kriminelle Handlungen aus Mitarbeiterkreisen
  • Rechtliche Beratung 
  • Klagen gegen Mitbewerber

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Als Beschuldigter einer Straftat steht Ihnen das Recht zu, zu schweigen. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, müssen sich jedoch nicht zu den Vorwürfen äußern. Ich empfehle Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da jede Handlung – abgesehen von Ihrem Schweigen – gegen Sie verwendet werden kann.
Jeder verfügt über ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er durch seine Aussage sich selbst belasten könnte oder wenn er aus persönlichen (z.B. Ehegatte) oder sachlichen (z.B. Geistlicher, Arzt, Journalist) Gründen dem Beschuldigten nahe steht. Daher ist er nicht verpflichtet, ein Zeugnis abzulegen, um den Beschuldigten nicht zu belasten.
Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens ist es möglich, zivilrechtliche Ansprüche (in der Regel Schadensersatz), die aus einer Straftat resultieren, dem Strafprozess anzufügen. So kann ich als Rechtsanwalt dafür sorgen, dass die Opfer schneller und unkomplizierter entschädigt werden.
Am besten sollten Sie überhaupt nichts sagen. Es genügt, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Als Beschuldigter habe ich ein Aussageverweigerungsrecht, und als nahestehender Zeuge habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jede Äußerung oder jedes Verhalten, abgesehen vom Schweigen, kann und wird gegen mich verwendet werden.

Das Wirtschaftsstrafrecht beinhaltet Straftaten wie beispielsweise: Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Korruption, Bestechlichkeit, Hehlerei, Steuerstrafdelikte, Diebstahl von geistigem Eigentum sowie Verstöße gegen Geschäftsgeheimnisse. Die relevanten Gesetze sind das StGB, InsO, AWG und AO.

Wenn ein Steuerschuldner eine Selbstanzeige einreicht, kann er nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Hierfür muss ich eine Berichtigungserklärung abgeben und die offene Steuerschuld begleichen. Außerdem dürfen keine Sperrgründe vorliegen.

Laut der Insolvenzordnung (InsO) bin ich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen Eröffnungsantrag zu stellen. Wenn die Organe der juristischen Personen sowie Gesellschaften dieser Pflicht nicht nachkommen, machen sie sich strafbar. Das Strafmaß richtet sich wesentlich nach dem dadurch verursachten Schaden.

Die Insolvenzverschleppung zieht sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen nach sich. Der Straftatbestand kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Zivilrechtlich können nicht-haftende Gesellschafter, insbesondere in einer GmbH, persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Gewerbeerlaubnis aufgrund von Unzulässigkeit entzogen wird.
Steuerhinterziehung begeht, wer dem Finanzamt falsche oder unrichtige Angaben macht, die Verwendung von Steuerstempeln oder Steuerzeichen unterlässt oder steuerlich relevante Informationen verschweigt und dadurch einen steuerlichen Vorteil erlangt. Der Unterschied zur leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit ist dabei von großer Bedeutung.
Korruption bezeichnet den Missbrauch von Vertrauen, um sich einen immateriellen oder materiellen Vorteil zu verschaffen. Sie ist der allgemeine Begriff für Bestechung, zu dem auch die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gehören.

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