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Rechtsanwalt Jagdrecht Kleve

Individuelle Betreuung für optimale Ergebnisse im Strafrecht, sowie Jagdrecht und Waffenrecht – diskret, seriös, zielorientiert.

Jagdrecht: Wer ist in Deutschland berechtigt, zu jagen?

In Deutschland ist das Jagdrecht eindeutig geregelt und oft ein Thema juristischer Streitigkeiten. Als Rechtsanwalt im Bereich Jagdrecht erkläre ich Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Jagdausübungsrecht rechtmäßig auszuüben.

Sind Sie Jäger, Grundstückseigentümer oder Mitglied einer Jagdgenossenschaft und möchten Ihre Rechte kennen oder durchsetzen? Meine Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung zum Jagdrecht – von der Revierzuordnung bis zur Durchsetzung des Jagdausübungsrechts.

Überblick: Jagdrecht in Deutschland – Bundesgesetzgebung, Landesgesetzgebung und Vorgaben der EU

Das deutsche Jagdrecht ist vielschichtig und beruht auf einem Zusammenspiel von Bundesrecht, Landesrecht und Vorgaben des europäischen Rechts. Für Jäger, Grundstückseigentümer und Jagdgenossenschaften ist es daher von großer Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise zu verstehen. Als Rechtsanwalt, der sich auf das Jagdrecht spezialisiert hat, biete ich Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Regelungen.

  • Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) stellt den bundesweiten Rahmen dar und regelt insbesondere:

    • Welche Tierarten dem Jagdrecht unterliegen (§ 2 BJagdG)

    • Wer Inhaber des Jagdrechts ist

    • Wie das Jagdausübungsrecht strukturiert ist

    • Die Einrichtung von Jagdbezirken und Hegegemeinschaften

    • Pachtregelungen für Jagdreviere

    • Die Erteilung und Voraussetzungen des Jagdscheins

    • Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

    • Jagd- und Schonzeiten

    • Jagdschutzbestimmungen

    • Regelungen zu Jägervereinigungen

Diese Regelungen werden durch die jeweiligen Landesjagdgesetze konkretisiert, die in jedem Bundesland eigene Vorschriften beinhalten – beispielsweise zu Jagdzeiten, Wildarten oder regionalen Besonderheiten bei der Revierbildung.

  • Einfluss des EU-Rechts und anderer Vorschriften

    • Auch das europäische Naturschutzrecht hat Auswirkungen auf das deutsche Jagdrecht – beispielsweise durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie.

    • Diese Vorgaben haben unmittelbare Effekte auf Jagdlisten, Schonzeiten und Schutzgebiete.

  • Zusätzlich sind auch andere Rechtsgebiete von Bedeutung

    • z. B. das Waffengesetz, welches die Zulässigkeit bestimmter Jagdwaffen und -methoden regelt, oder

    • Vorschriften zum tierschutzgerechten Verhalten bei der Jagdausübung.

Die Vielzahl der Regelungen im Jagdrecht führt häufig zu rechtlichem Klärungsbedarf – sei es bei Jagdpachtverträgen, Revierstreitigkeiten oder Fragen zum Jagdschein. Ich biete Ihnen spezialisierte juristische Unterstützung im Jagdrecht – sowohl bundesweit als auch auf Landesebene. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine rechtssichere Beratung im Jagdrecht.

Jagdausübungsrecht: Bedingungen für eine legale Jagdausübung in Deutschland

Wer in Deutschland jagen möchte, benötigt ein gültiges Jagdausübungsrecht – denn die Jagd ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen gestattet. Als Rechtsanwalt für Jagdrecht erläutere ich, worauf es ankommt.

  • Das Jagdausübungsrecht steht nicht automatisch jedem zu. Es gilt nur unter folgenden Bedingungen:

    • Eigentümer oder Pächter eines Jagdreviers: Das Jagdausübungsrecht kann demjenigen zustehen, der entweder ein eigenes Revier bejagt oder als Pächter ein Jagdrevier nutzt.

    • Jagderlaubnis: Liegt kein eigenes Revier oder Pachtvertrag vor, kann der Jäger über eine schriftliche Jagderlaubnis an der Jagdausübung teilnehmen.

    • Gültiger Jagdschein: Eine unverzichtbare Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheins, der nur nach bestandener Jägerprüfung und behördlicher Erteilung ausgehändigt wird.

  • Weidgerechtigkeit: Maßstab und Streitpunkt

    • Die Ausübung der Jagd muss stets weidgerecht erfolgen – also im Einklang mit den allgemeinen Regeln des Tierschutzes, Naturschutzes und der jagdlichen Ethik. 

    • Dieser unbestimmte Rechtsbegriff führt in der Praxis häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa mit Umweltverbänden, Behörden oder anderen Beteiligten.

Haben Sie Fragen zum Jagdausübungsrecht, zum Jagdschein oder zum Jagdpachtvertrag? Ich unterstütze Sie rechtssicher – bundesweit. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit mir auf.

Ohne Jagdschein kein Recht zur Ausübung der Jagd: Voraussetzungen im Überblick

In Deutschland ist es nur Personen gestattet zu jagen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind – dies regelt § 15 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Der Jagdschein bildet die gesetzliche Grundlage, um das Jagdausübungsrecht wahrnehmen zu können, und wird von der zuständigen Jagdbehörde ausgestellt.

Wer kann einen Jagdschein beantragen?

  • Ein Jagdschein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • Erfolgreiche Absolvierung der Jägerprüfung (schriftlich, praktisch und mündlich)

    • Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung

    • Mindestalter von 16 Jahren

    • Einwandfreies Führungszeugnis

    • Charakterliche und körperliche Eignung

  • Auch Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren haben die Möglichkeit, einen sogenannten Jugendjagdschein zu beantragen – jedoch nur unter bestimmten Einschränkungen und in Begleitung erfahrener Jäger.

Ganz gleich, ob es Schwierigkeiten bei der Beantragung gibt, Fragen zur Eignung bestehen oder Konflikte mit der Jagdbehörde auftreten – bei rechtlichen Angelegenheiten rund um den Jagdschein oder die Jagdausübung stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Jagdrecht zur Verfügung. Fordern Sie jetzt eine Beratung an – ich setze Ihre jagdrechtlichen Interessen für Sie durch.

Welche Typen von Jagdscheinen existieren?

Wer in Deutschland legal jagen möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Das Bundesjagdgesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Jagdscheinarten, die sich nach Alter, Dauer und Art der Jagdausübung richten.

Übersicht der Jagdscheinarten in Deutschland

  • Jugendjagdschein: 

    • Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren. 

    • Die Jagdausübung ist nur in Begleitung eines erfahrenen Jägers gestattet.

  • Tagesjagdschein: 

    • Gültig für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage – oft genutzt von Gelegenheitsjägern oder bei Jagdreisen.

  • Jahresjagdschein: 

    • Kann für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt werden. Dies ist die am häufigsten beantragte Form des Jagdscheins.

  • Ausländerjagdschein: 

    • Für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland jagen möchten – erforderlich sind unter anderem ein Nachweis der jagdlichen Qualifikation im Heimatland.

  • Falknerjagdschein: 

    • Er erlaubt die Beizjagd mit Greifvögeln. 

    • Zusätzlich zur Jägerprüfung ist die Falknerprüfung erforderlich. 

    • Dieser Schein berechtigt jedoch nicht zum Führen von Schusswaffen.

Die Jagd ohne gültigen Jagdschein stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer dennoch jagt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (§ 39 BJagdG) – in bestimmten Fällen kann auch eine Strafanzeige folgen.

Egal ob es um einen Antrag, eine Ablehnung oder Schwierigkeiten bei der Verlängerung geht – ich stehe Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um den Jagdschein zur Seite. Zögern Sie nicht, mich bei Problemen mit der Jagdbehörde oder zur Vorbereitung auf das Verfahren zu kontaktieren.

Keine Jagd ohne die erforderliche Jagderlaubnis – was Jäger rechtlich beachten sollten.

Im deutschen Jagdrecht besteht ein klarer Grundsatz: Ohne gültige Jagderlaubnis oder Jagdausübungsrecht darf nicht gejagt werden. Der Jagdschein allein ist nicht ausreichend – erst die Kombination von Jagdschein und Jagdausübungsrecht berechtigt zur legalen Jagdausübung.

  • Wenn ich als Jäger kein eigenes Revier besitze, kann ich das Jagdausübungsrecht auf folgenden Wegen erlangen:

    • Jagdpachtvertrag: Nach § 11 Bundesjagdgesetz (BJagdG) kann das Jagdausübungsrecht durch einen vertraglich geregelten Pachtvertrag auf eine andere Person übertragen werden.

    • Jagderlaubnisschein / Begehungsschein: Alternativ kann ich bei der Unteren Jagdbehörde oder einem privaten Jagdpächter eine zeitlich oder örtlich beschränkte Jagderlaubnis beantragen.

  • Rechtssichere Gestaltung von Jagdpachtverträgen

    • Die Ausgestaltung eines Jagdpachtvertrags oder die Erteilung eines Begehungsscheins erfordert spezialisiertes juristisches Know-how.

    • Vertragsklauseln zu Haftung, Haftpflichtversicherung, Wildschäden oder Pachtkündigung können weitreichende Konsequenzen haben.

    • Ein Rechtsanwalt für Jagdrecht unterstützt mich dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und abzusichern.

  • Strafrechtliche Risiken: Wilderei und Fischwilderei

    • Wird ohne gültiges Jagdausübungsrecht gejagt – etwa unter Verletzung des fremden Jagdrechts – liegt der Verdacht auf Wilderei nahe (§ 292 StGB).

    • Auch unerlaubtes Angeln, etwa auf fremdem Gewässergrund, kann als Fischwilderei nach § 293 StGB strafbar sein und zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen.

Ob Jagdpachtvertrag, Jagderlaubnisschein oder Begehungsschein: Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer jagdrechtlichen Interessen. Lassen Sie sich jetzt rechtlich beraten – für eine sichere und legale Jagdausübung.

Jagdbares Wild und die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten im Jagdrecht

Im deutschen Jagdrecht sind die erlaubten Tierarten und die Zeiten, in denen die Jagd zulässig ist, klar definiert. Als Rechtsanwalt im Bereich Jagdrecht möchte ich Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zu jagbarem Wild, Jagdzeiten und Schonzeiten geben.

  • Die jagbaren Tierarten sind in den sogenannten Jagdlisten aufgeführt. Entscheidend ist dabei:

    • § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG): Dieser Paragraph legt die Tierarten fest, die dem Jagdrecht unterliegen.

    • Landesjagdgesetze und Landesjagdverordnungen: Diese können zusätzliche Regelungen enthalten oder Jagdlisten erweitern bzw. einschränken – abhängig vom jeweiligen Bundesland.

    • Nicht jede Tierart ist jagdbar. Geschützte Arten, wie zum Beispiel der Wolf, fallen unter das Artenschutzrecht und dürfen nicht bejagt werden.

  • Für alle Wildarten, die dem Jagdrecht unterliegen, gelten Jagd- und Schonzeiten. Diese Zeiten sind gesetzlich festgelegt und regeln:

    • Wann bestimmte Wildarten bejagt werden dürfen

    • Wann die Tiere geschont werden müssen, beispielsweise während der Fortpflanzungszeit oder zum Schutz der Bestände

    • Ein Verstoß gegen die Schonzeiten kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden – insbesondere bei vorsätzlichem Handeln.

Ob es um Fragen zur Jagdzeit, die Einstufung geschützter Arten oder landesrechtliche Sonderregelungen geht – ich biete Ihnen umfassende Beratung für Jäger, Jagdpächter und Grundstückseigentümer. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – für eine rechtssichere Ausübung der Jagd und persönliche Beratung im Jagdrecht.

Jagdrecht und der Wolf: Was ich rechtlich beachten muss

Der Wolf sorgt für Kontroversen – nicht nur in Märchen, sondern auch im echten Leben. Mit seiner verstärkten Rückkehr nach Deutschland steigt der öffentliche und politische Druck, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. In einigen Bundesländern – wie beispielsweise Sachsen – wurde dieser Schritt bereits vollzogen. Dennoch gilt: Der Wolf darf in Deutschland gegenwärtig nicht bejagt werden.

  • Der Wolf gehört in Deutschland zu den streng geschützten Arten. 

    • Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. m. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Wolf umfassend geschützt – unabhängig davon, ob er im Jagdrecht einzelner Bundesländer aufgeführt ist.

    • Selbst wenn er formal ins Jagdrecht aufgenommen wird, gilt für den Wolf eine ganzjährige Schonzeit, sodass eine Bejagung in der Praxis ausgeschlossen ist.

    • Ausnahmen sind nur in eng definierten Sonderfällen möglich – beispielsweise bei konkreten Gefahren und mit behördlicher Genehmigung.

  • Die Debatte um den Wolf verdeutlicht die Spannungsfelder im Jagdrecht:

    • Artenschutz, Landnutzung, Tierwohl und Sicherheit stehen häufig im Konflikt.

    • Insbesondere in Regionen mit zunehmender Wolfspräsenz stellt sich die Frage, wie Eigentümer, Tierhalter und Jäger mit der rechtlichen Situation umgehen sollten.

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen gegen den Wolf, zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen sowie zu Haftungsfragen bei Nutztierrissen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich – ich kläre Ihre Rechte im Spannungsfeld zwischen Jagdrecht und Artenschutz.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Jagdrecht – rechtssichere Beratung für Jäger, Grundstückseigentümer und Jagdpächter.

Unabhängig davon, ob Sie Hobbyjäger, Revierpächter oder Mitglied einer Jagdgenossenschaft sind – wer in Deutschland jagen möchte, muss sich an zahlreiche gesetzliche Vorgaben halten. Dies führt häufig zu rechtlichen Fragen und Konflikten. Ich stehe Ihnen zur Seite bei:

  • Beantragung, Verlängerung oder Entziehung des Jagdscheins
  • Gestaltung und Prüfung von Jagdpachtverträgen und Begehungsscheinen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Wildschadenersatzansprüchen
  • Streitigkeiten bezüglich Reviergrenzen, Hegegemeinschaften oder das Jagdrecht auf fremden Grundstücken
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen
  • Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wie Wilderei oder Jagdverstößen
  • Fragen zum Waffenrecht und zur sicheren Aufbewahrung von Jagdwaffen

Als Rechtsanwalt kenne ich nicht nur das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die relevanten Landesvorschriften – ich verstehe auch, wie komplex das Zusammenspiel mit dem Waffengesetz, dem Naturschutzrecht und dem Tierschutzgesetz ist. Daher biete ich eine umfassende rechtliche Beratung, die Ihre Interessen als Jäger oder Eigentümer rechtssicher absichert.

Ich berate Sie bundesweit – persönlich, telefonisch oder digital. Ob es um vorbeugende Vertragsgestaltung oder gerichtliche Auseinandersetzungen geht: Ich vertrete Ihre Interessen mit jagdrechtlichem Fachwissen und juristischer Präzision.

Rechtsanwalt für Jagdrecht: Aufgaben, Beratung und rechtliche Unterstützung

Als auf Jagdrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Jäger, Grundstückseigentümer, Jagdpächter und Jagdgenossenschaften umfassend in den folgenden Bereichen:

  • Jagdrecht und Jagdausübungsrecht: Rechtliche Voraussetzungen, Jagderlaubnis, Begehungsschein

  • Jagdpachtverträge: Prüfung, Gestaltung und rechtssichere Ausgestaltung von Pachtvereinbarungen

  • Jagdschein: Beratung bei Erteilung, Verlängerung, Entziehung oder Streit mit der Jagdbehörde

  • Wildschäden und Bundesjagdgesetz: Ansprüche bei Wildschäden, Auslegung gesetzlicher Vorschriften

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd, z. B. Wilderei oder Verstöße gegen Schonzeiten

  • Waffenrecht: Fragen zum Waffengesetz, Waffenbesitzkarte (WBK) und zur sicheren Aufbewahrung

  • Haftung und Schadensersatz: Bei Jagdunfällen, Tierhalterhaftung, Personenschäden oder Sachschäden

Wichtig: Ein Jagdschein ersetzt keinen Waffenschein! Für das Führen von Jagdwaffen außerhalb des Jagdgebrauchs sind gesonderte waffenrechtliche Erlaubnisse erforderlich.

Ob es um Konflikte mit der Jagdbehörde, Streitigkeiten bezüglich der Reviergrenzen oder rechtliche Unsicherheiten bei der Ausübung der Jagd geht: Ich stehe Ihnen mit meiner fachlichen Expertise im Jagdrecht zur Verfügung – bundesweit.

Häufige Fragen (FAQ)

Das Jagdrecht legt fest, wer unter welchen Bedingungen Wildtiere in Deutschland bejagen darf. Es beinhaltet Regelungen zum Jagdausübungsrecht, zu den Jagdzeiten, zur Wildhege, zu Jagdpachtverträgen und zum Umgang mit Wildschäden. Die Grundlage bildet das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das durch die jeweils geltenden Landesjagdgesetze ergänzt wird.

Lediglich derjenige, der im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist und über ein rechtmäßig erworbenes Jagdausübungsrecht verfügt – sei es durch Eigenjagd, Pacht oder Jagderlaubnis – ist berechtigt, Wildtiere zu bejagen. Der Jagdschein allein ist nicht ausreichend.

Die zuständige Jagdbehörde stellt einen Jagdschein aus. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem das Bestehen der Jägerprüfung, der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie ein Mindestalter von 16 Jahren.

Es existieren unterschiedliche Arten von Jagdscheinen, die je nach Land und den geltenden Gesetzen variieren können. Hier sind einige gängige Typen:

  1. Allgemeiner Jagdschein: Berechtigt zur Ausübung der Jagd auf bestimmte Wildarten.

  2. Jungjäger-Jagdschein: Für Anfänger, die eine Jagdausbildung absolvieren möchten.

  3. Gastjagdschein: Ermöglicht Auswärtigen die vorübergehende Ausübung der Jagd.

  4. Fernjagdschein: Für die Jagd in bestimmten abgelegenen Gebieten.

  5. Hochwild-Jagdschein: Für die Jagd auf Großwildarten.

  6. Niederwild-Jagdschein: Für die Jagd auf Kleinwildarten.

Die genauen Kategorien und Voraussetzungen können von Region zu Region unterschiedlich sein.

Der Jagdschein stellt eine staatliche Genehmigung zum Jagen dar. Das Jagdausübungsrecht berechtigt mich, in einem festgelegten Gebiet zu jagen. Dieses Recht kann ich durch Eigentum, Pacht oder eine schriftliche Jagderlaubnis erlangen.

Ein Jagdpachtvertrag stellt einen zivilrechtlichen Vertrag dar, durch den das Jagdausübungsrecht auf eine andere Person übertragen wird. Die Mindestpachtdauer liegt in der Regel bei 9 Jahren. Eine rechtssichere Gestaltung ist ratsam, da Jagdpachtverträge komplexe Regelungen aufweisen.
Die Jagdzeiten bestimmen, zu welchen Zeitpunkten bestimmte Wildarten bejagt werden dürfen. Schonzeiten dienen dem Schutz der Tiere während ihrer Fortpflanzungs- und Aufzuchtphasen. Verstöße gegen diese Schonzeiten können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Nein. Der Wolf ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und darf nicht gejagt werden. Auch in den Bundesländern, in denen er formal dem Jagdrecht unterliegt, besteht eine ganzjährige Schonzeit.
Unter bestimmten Bedingungen haben Grundstückseigentümer das Recht, Schadensersatz von dem Jagdpächter oder der Jagdgenossenschaft zu fordern, wenn Wildtiere beispielsweise Ernteflächen beschädigen. Der Nachweis der Schadenshöhe ist erforderlich.
Ein Rechtsanwalt für Jagdrecht ist besonders dann von Nutzen, wenn es zu Auseinandersetzungen mit Behörden, zu Schwierigkeiten mit dem Jagdschein, bei Vertragsfragen zur Jagdpacht, zu Wildschäden oder zu Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren im Zusammenhang mit der Jagd kommt.

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