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Wenn Trauer zur Zielscheibe wird: Wie Kriminelle Hinterbliebene ausnutzen

Fachbeitrag im Strafrecht

Wenn Trauer zum Angriffspunkt wird: Wie Betrüger Hinterbliebene gezielt ins Visier nehmen

Phasen der Trauer schaffen Situationen, in denen Betroffene emotional außergewöhnlich angreifbar sind. Genau diesen Umstand nutzen Betrüger systematisch aus, indem sie auf öffentlich verfügbare Informationen zurückgreifen.

Verschiedene Polizeipräsidien haben kürzlich eindringlich vor einer Vorgehensweise gewarnt, bei der Straftäter Todesanzeigen analysieren, um geeignete Opfer ausfindig zu machen. Der Anzeige entnehmen sie Namen sowie familiäre Zusammenhänge, durch Telefonverzeichnisse und Online-Recherchen ergänzen sie Telefonnummer und Wohnadresse. Daraufhin erfolgt der Anruf, meist mit der Behauptung, ein Kind der verstorbenen Person sei für einen schweren Verkehrsunfall verantwortlich.

Der finanzielle Schaden ist beträchtlich. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dokumentiert Callcenter-Betrug wie Schockanrufe, Enkeltrick und falsche Polizeibeamte seit 2025 systematisch. Allein in Niedersachsen wurden im Jahr 2025 circa 1.658 Fälle mit einem Gesamtschaden von ungefähr 8,45 Millionen Euro verzeichnet. In Sachsen-Anhalt betrug die durchschnittliche Schadenssumme pro vollendeter Straftat nahezu 23.000 Euro.

Strafrechtlich sind dies keine Geringfügigkeiten. Hinter den Anrufen stehen regelmäßig arbeitsteilig agierende kriminelle Organisationen mit eigenen Callcentern außerhalb Deutschlands. Die Handlungen erfüllen je nach konkreter Ausführung den Straftatbestand des Betruges, der Amtsanmaßung und teilweise auch der Erpressung.

Emotionale Ausnahmesituation als Gelegenheit für Kriminelle

Wer eine nahestehende Person verliert, durchlebt meist eine Phase starker emotionaler Erschütterung. Das Vermögen zu klarer Einschätzung, angemessener Distanz und kritischem Hinterfragen ist in dieser Situation deutlich vermindert. Exakt diese Verwundbarkeit machen sich die Kriminellen zunutze.

Das Vorgehen verläuft nahezu ausnahmslos nach einem gleichbleibenden Schema:

  • Emotionaler Schock: Der Anrufer präsentiert eine Krisensituation, in die ein enger Familienangehöriger verwickelt sein soll, beispielsweise einen Verkehrsunfall mit schwer verletzten oder getöteten Personen.
  • Autorität: Er tritt als Polizist, Staatsanwalt oder Richter auf und erweckt damit den Anschein hoheitlicher Befugnis.
  • Zeitdruck: Eine vermeintliche Kautionszahlung oder Sicherheitsleistung sei unverzüglich zu erbringen, andernfalls stehe die Untersuchungshaft unmittelbar bevor.
  • Isolation: Den Angerufenen wird auferlegt, niemandem von dem Vorgang zu berichten und das Telefonat keinesfalls zu beenden.
  • Übergabe: Bargeldbeträge, Schmuckstücke oder andere Wertgegenstände sollen an einen angeblichen Abholer ausgehändigt oder auf ein Konto transferiert werden.

Ein bezeichnender Vorfall ereignete sich folgendermaßen: Ein älterer Herr erhielt wenige Tage nach der Bestattung seiner Ehefrau einen Anruf angeblicher Polizisten. Diese gaben an, seine Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Die Anrufer verfügten über Informationen, die ausschließlich der veröffentlichten Todesanzeige zu entnehmen waren. Der Angerufene schöpfte Verdacht, brach die Verbindung ab und kontaktierte seine Tochter unmittelbar. Der Betrugsversuch misslang.

Technische Verstärkung: Regelmäßig wird parallel dazu die angezeigte Telefonnummer gefälscht, sodass auf dem Display die Nummer einer tatsächlichen Polizeidienststelle oder die Notrufnummer 110 sichtbar wird. Ebenso wird verstärkt der Einsatz künstlicher Intelligenz dokumentiert, um bekannte Stimmen täuschend echt nachzubilden. Beide Methoden verstärken die psychische Belastung erheblich.

Traueranzeigen als Informationsquelle: So gehen Täter bei der Opfersuche vor

Laut Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden verwenden Betrüger Informationen aus Todesanzeigen, um überzeugend wirkende Szenarien aufzubauen. Details über Familienangehörige, Bestattungstermine oder Wohnadressen bieten ihnen verschiedene Anknüpfungspunkte.

Folgende Informationen sind für die Betrüger besonders nutzbar:

  • Vollständige Namen der Angehörigen: Diese erlauben die Ermittlung von Telefonnummer und Wohnadresse und verleihen dem Anruf Glaubwürdigkeit.
  • Private Anschrift: Sie offenbart, wo eine Person allein zurückbleibt, und dient als Ansatzpunkt für Besuche an der Haustür sowie Geldabholungen.
  • Datum und Uhrzeit der Trauerfeier: Während dieser Zeit ist die Wohnung garantiert leer.
  • Familiäre Konstellation: Aus Wendungen wie „in Liebe, deine Tochter“ können die Betrüger erschließen, welche Rolle sie im Telefongespräch einnehmen müssen.

Der scheinbare Zusammenhang zu realen Geschehnissen verleiht der Täuschung besondere Durchschlagskraft. Kennt ein Anrufer sowohl den Namen der verstorbenen Ehefrau als auch den der Tochter, erscheint er vertrauenswürdig, obgleich er sämtliche Informationen einer öffentlich einsehbaren Quelle entnommen hat.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass vorwiegend Personen angerufen werden, die mit vollständigem Namen und Wohnanschrift im Telefonbuch verzeichnet sind. Eine kritische Überprüfung des eigenen Eintrags kann das Risiko deshalb merklich verringern.

Gängige Betrugsmaschen: Schockanruf, Enkeltrick und falsche Amtspersonen

Die Vorgehensweisen variieren in ihrer Ausgestaltung, folgen aber stets demselben Schema: Irreführung, psychischer Druck, Forderung nach Vermögenswerten.

Schockanruf

Der Täter gibt vor, ein nahestehender Angehöriger habe einen schweren Verkehrsunfall verschuldet. Um die drohende Untersuchungshaft abzuwenden, müsse unverzüglich eine Kaution geleistet werden. Oft wird zusätzlich ein weiterer Beteiligter als angeblicher Staatsanwalt in das Gespräch einbezogen, um der Täuschung mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Enkeltrick

Dabei gibt sich der Anrufer als Enkel oder als anderer Verwandter aus und erklärt häufig, seine Stimme klinge aufgrund einer Erkrankung verändert. Anschließend wird eine dringende finanzielle Notlage geschildert, die unverzüglich behoben werden müsse.

Falsche Polizeibeamte

Die Betrüger behaupten, Bargeld und Wertgegenstände seien in der Wohnung oder auf dem Bankkonto gefährdet und müssten zur Beweissicherung herausgegeben werden. Ein vermeintlicher Kollege erscheint dann zur Abholung der Wertgegenstände.

Wichtig zur Einordnung: Die tatsächliche Polizei verlangt niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen, fordert keine telefonische Auskunft über Vermögensverhältnisse und nimmt keinen Kontakt über die Notrufnummer 110 auf. Wer diese drei Merkmale kennt, durchschaut nahezu jeden Schockanruf.

Identitätsdiebstahl bei Verstorbenen, gefälschte Forderungen und Wohnungseinbrüche

Zusätzlich zum telefonischen Betrug existieren weitere Vorgehensweisen, die Hinterbliebenen oft erst deutlich später auffallen.

  • Identitätsmissbrauch der verstorbenen Person: Unter ihrem Namen erfolgen Warenbestellungen, werden Verträge geschlossen oder Konten angelegt. Der unmittelbare Schaden entsteht zunächst beim Händler, die Belastung liegt jedoch bei den Angehörigen.
  • Fingierte Rechnungen und Mahnungen: Es werden angeblich bestehende Zahlungsverpflichtungen der verstorbenen Person geltend gemacht, häufig in niedrigen Beträgen und mit professionell gestaltetem Briefkopf, sodass sie in der Trauersituation ohne Prüfung bezahlt werden.
  • Vermeintliche Kondolenzdienste und Gedenkportale: Angebote für Traueranzeigen, Gedenkseiten oder Grabpflege sind mit versteckten Abonnementverträgen gekoppelt.
  • Einbrüche während der Trauerfeier: Ist die Wohnanschrift öffentlich bekannt, lässt sich die Abwesenheit der Bewohner präzise kalkulieren.

Rechtlich wichtig: Der Tod beendet die Rechtsfähigkeit. Ein Vertrag, den jemand nach dem Tod unter dem Namen der verstorbenen Person schließt, entfaltet gegenüber dieser keine Wirkung mehr. Erben sind nicht verpflichtet, derartige Forderungen ohne Überprüfung zu begleichen. Ratsam ist es, jeder unerwarteten Rechnung schriftlich zu widersprechen, die Erbenstellung darzulegen und die Vertragsvorlage anzufordern.

Bei Trauerfeiern ist es empfehlenswert, die Wohnung nicht unbewacht zu lassen, Nachbarn einzubinden und in der Traueranzeige auf die Angabe der Wohnanschrift zu verzichten.

Strafrechtliche Einordnung: Welche Straftatbestände die Täter verwirklichen

Für Straftaten gegen Trauernde existiert kein gesonderter Tatbestand. Die rechtliche Ahndung erfolgt über die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuchs, wobei regelmäßig mehrere Delikte in Tateinheit zusammentreffen.

  • Betrug, § 263 StGB: Voraussetzung sind Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung sowie ein eingetretener Vermögensschaden. Die Strafandrohung umfasst Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbewehrt, sodass selbst ein missglückter Schockanruf eine Straftat darstellt.
  • Besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3 StGB: Als Regelbeispiel gilt gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Vorgehen. Hier beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre.
  • Gewerbsmäßiger Bandenbetrug, § 263 Abs. 5 StGB: Liegen beide Merkmale vor, handelt es sich um ein Verbrechen mit Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Dieser Tatbestand erfasst die organisierten Callcenter-Strukturen.
  • Amtsanmaßung, § 132 StGB: Wer unberechtigt als Amtsträger auftritt und entsprechende Handlungen vornimmt, verwirklicht diesen zusätzlichen Straftatbestand.
  • Missbrauch von Berufsbezeichnungen, § 132a StGB: Dieser Tatbestand umfasst unter anderem das unrechtmäßige Führen von Amts- oder Berufsbezeichnungen.
  • Erpressung, § 253 StGB: Drohen die Täter darüber hinaus mit einem empfindlichen Übel, beispielsweise der Inhaftierung eines Angehörigen, liegt Erpressung vor.
  • Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 StGB: Das Eindringen in eine ständig bewohnte Privatwohnung während der Trauerfeier erfüllt den Tatbestand eines Verbrechens.
  • Computerbetrug und Datendelikte, §§ 263a, 269, 202a StGB: Diese Vorschriften finden Anwendung, wenn Zugangsdaten abgefangen, Konten übernommen oder digitale Bestellungen ausgelöst werden.

Die Strafverfolgung gestaltet sich komplex, da die Täter arbeitsteilig vom Ausland aus operieren. In Deutschland sind üblicherweise lediglich die sogenannten Abholer fassbar. Umso wichtiger ist eine zeitnahe und lückenlose Beweissicherung.

Der digitale Nachlass: ein unterschätztes Einfallstor

Ein zusätzliches Risiko entsteht durch den digitalen Nachlass. Profile in sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächer und Online-Zugänge bleiben nach dem Tod oft über Monate hinweg aktiv. Allein die Kontrolle über einen einzelnen Account reicht bereits aus, damit Täter Daten auslesen, Passwörter anderer Dienste zurücksetzen oder unter fremder Identität agieren können.

Die rechtliche Situation ist mittlerweile eindeutig geklärt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) festgestellt, dass der digitale Nachlass dem übrigen Nachlass gleichsteht und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergeht. Mit Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20) hat er den Zugang zu den vollständigen Kontoinhalten näher bestimmt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 30. Dezember 2024 (Az. 13 U 116/23) zusätzlich eine aktive Weiternutzung eines Instagram-Kontos durch die Erben für zulässig erklärt.

Praktische Schritte für Angehörige:

  • Erfassung sämtlicher Konten, Abonnements und Zahlungsdienste anhand von Kontoauszügen und dem E-Mail-Postfach.
  • Anbieter unter Vorlage der Sterbeurkunde oder des Erbscheins kontaktieren und Konten löschen oder in den Gedenkzustand überführen lassen.
  • Zugangsdaten sicher aufbewahren und nicht per unverschlüsselter E-Mail weitergeben.
  • Laufende Abonnements kündigen, um automatische Abbuchungen zu stoppen.
  • Bereits zu Lebzeiten vorsorgen, beispielsweise durch eine Vollmacht über den Tod hinaus und eine hinterlegte Übersicht der Konten.

Wird ein Konto einer verstorbenen Person übernommen, kommen je nach Gestaltung Ausspähen von Daten, Fälschung beweiserheblicher Daten und Computerbetrug in Betracht. Eine Anzeige zu erstatten ist auch dann sinnvoll, wenn zunächst kein finanzieller Schaden erkennbar ist.

Schutzmaßnahmen und angemessenes Handeln: Möglichkeiten für Hinterbliebene

Den besten Schutz erreichen Sie bereits vor der Veröffentlichung der Traueranzeige. Kriminalexperten empfehlen, sich auf das Wesentliche zu beschränken.

Vorbeugung

  • Verzichten Sie auf die Wohnanschrift von Angehörigen und verstorbener Person und geben Sie stattdessen die Kontaktdaten des Bestattungshauses an.
  • Lassen Sie Kondolenzpost über das Bestattungsinstitut weiterleiten.
  • Nennen Sie vollständige Namen weiterer Familienmitglieder sowie Uhrzeit und Ort der Trauerfeier nur dann, wenn dies unbedingt notwendig ist.
  • Prüfen Sie Ihren eigenen Telefonbucheintrag und lassen Sie diesen bei Bedarf entfernen.
  • Sprechen Sie ältere Angehörige gezielt auf diese Betrugsmasche an, bevor ein Anruf erfolgt.

Verhalten im Anruf

  • Beenden Sie das Gespräch beim kleinsten Verdacht umgehend und legen Sie eigenständig auf.
  • Erteilen Sie keine Auskünfte zu Vermögen, Bargeld, Schmuck oder Kontodaten.
  • Übergeben Sie unter keinen Umständen Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Rufen Sie eigenständig unter der Ihnen bekannten Nummer bei den Angehörigen zurück und nutzen Sie dafür ein anderes Telefon oder eine kurze Wartezeit, damit die Leitung wirklich getrennt ist.
  • Informieren Sie danach über die 110 die echte Polizei, selbst wenn keine Zahlung erfolgt ist.

Wenn bereits gezahlt wurde

  • Kontaktieren Sie unverzüglich die Bank und veranlassen Sie eine Rückholung der Überweisung. Bei raschem Handeln besteht in einzelnen Fällen noch eine Chance.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie sämtliche Beweismittel: Anrufliste, Rufnummern, Uhrzeiten, Gesprächsnotizen, Belege, Nachrichtenverläufe, Beschreibung des Abholers.
  • Erfolgte eine Übergabe an der Haustür, lassen Sie den Bereich möglichst unverändert, damit eine Spurensicherung möglich ist.
  • Sperren oder ändern Sie Konten und Zugangsdaten, sofern Daten weitergegeben wurden.

Als Geschädigter im Strafverfahren

Betroffene sind im Ermittlungsverfahren nicht ausschließlich auf die Zeugenrolle beschränkt. Sie können sich anwaltlich vertreten lassen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO direkt im Strafprozess geltend machen. Dies ist oft zügiger und kosteneffizienter als ein separates Zivilverfahren. Eine Nebenklage ist beim Betrug hingegen grundsätzlich nicht möglich, da dieser nicht zu den nebenklagefähigen Delikten gehört.

Sollten Sie Opfer einer solchen Täuschung geworden sein oder präventive Beratung wünschen, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt im Strafrecht. Er prüft Ihren Fall, sichert Beweise, begleitet die Anzeigenerstattung und setzt Ihre Rechte gegenüber Tätern und Vertragspartnern durch. Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.

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FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die Täter durchsuchen öffentlich einsehbare Traueranzeigen und entnehmen diesen Namen, Familienstrukturen und mitunter Wohnadressen. Über Telefonverzeichnisse und Recherchen im Internet beschaffen sie sich ergänzend Rufnummern. Zusätzliche Informationen gewinnen sie aus Gedenkportalen, Kondolenzbüchern und Profilen in sozialen Medien.

Vermeiden Sie die Angabe der privaten Wohnanschrift, vollständiger Namen aller Angehörigen sowie genauer Uhrzeit und Ort der Trauerfeier, sofern dies umsetzbar ist. Als Kontaktadresse bieten sich die Angaben des Bestattungsunternehmens an.

Charakteristisch sind eine dramatische Notsituation eines Familienmitglieds, vermeintliche Amtspersonen am Telefon, erheblicher Zeitdruck, die Anweisung zur Verschwiegenheit und die Geldforderung in Form von Bargeld, Schmuck oder Überweisung. Die echte Polizei verlangt niemals Geld und ruft nicht unter der 110 an.

Beenden Sie das Telefonat umgehend und trennen Sie die Verbindung selbst. Kontaktieren Sie anschließend die betreffende Person über die Ihnen vertraute Rufnummer, idealerweise von einem separaten Telefon aus. Benachrichtigen Sie danach die Polizei unter der Notrufnummer 110, selbst wenn kein finanzieller Schaden eingetreten ist.

Ja. Der Versuch des Betrugs ist nach § 263 Abs. 2 StGB unter Strafe gestellt. Zusätzlich erfüllen die Anrufer regelmäßig den Tatbestand der Amtsanmaßung nach § 132 StGB, sofern sie sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgegeben haben. Eine Strafanzeige ist daher auch dann zu empfehlen, wenn keine Vermögenswerte übergeben wurden.

Beim einfachen Betrug droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Erfolgt die Tat gewerbsmäßig oder im Rahmen einer Bande, ist der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre erhöht. Kommen beide Merkmale zusammen, handelt es sich nach § 263 Abs. 5 StGB um ein Verbrechen mit einer Strafandrohung zwischen einem Jahr und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Nein. Mit dem Todesfall erlischt die Rechtsfähigkeit, sodass ein anschließend auf den Namen der verstorbenen Person abgeschlossener Vertrag mit dieser keine wirksame Bindung erzeugt. Widersprechen Sie der Zahlungsaufforderung schriftlich, fügen Sie die Sterbeurkunde bei und fordern Sie die Übersendung der vertraglichen Unterlagen an. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung des Sachverhalts.

Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt der digitale Nachlass an die Erben. Diese sind berechtigt, durch Vorlage der Sterbeurkunde oder eines Erbscheins Zugang zu fordern, Konten zu schließen oder diese in einen Gedenkzustand überführen zu lassen. Konten, die nicht gelöscht werden, bilden eine häufige Angriffsfläche für Identitätsmissbrauch.

Bei Überweisungen gibt es eine Möglichkeit zur Rückholung, sofern Sie umgehend die Bank benachrichtigen und der Auftrag noch gestoppt werden kann. Übergebenes Bargeld lässt sich üblicherweise ausschließlich durch polizeiliche Ermittlungsarbeit wiederbeschaffen. Forderungen gegenüber den Tätern lassen sich im Adhäsionsverfahren direkt innerhalb des Strafverfahrens durchsetzen.

Eine anwaltliche Begleitung empfiehlt sich, sobald ein Vermögensschaden eingetreten ist, zweifelhafte Zahlungsaufforderungen vorliegen oder Zugänge der verstorbenen Person widerrechtlich genutzt wurden. Ein Rechtsanwalt dokumentiert Beweismittel, erstellt Strafanzeige, erwirkt Akteneinsicht und setzt Ihre Forderungen im Verfahren durch. Ebenfalls möglich ist eine präventive Beratung bereits vor Veröffentlichung einer Traueranzeige.

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