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Legalisierung von Cannabis

Fachbeitrag im Betäubungsmittelstrafrecht

Die Legalisierung von Cannabis: Demnächst auch in Deutschland!

In Deutschland gewinnt die Legalisierung – oder zumindest die Entkriminalisierung von Cannabis – zunehmend an Bedeutung. Eine Legalisierung hat insbesondere strafrechtliche Implikationen, da in Deutschland der Besitz, Handel und Anbau grundsätzlich verboten sind. Der bloße Konsum ist jedoch legal. Um eine Entkriminalisierung zu erreichen, muss der Gesetzgeber neue rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Legaler Rausch, Eigenverantwortung und ein angemessener Gesundheitsschutz müssen in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund ist der genaue Zeitpunkt der Legalisierung derzeit noch ungewiss. Zunächst muss in Berlin die Ausarbeitung der Gesetzesänderungen erfolgen, um die geplanten Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können.
In dem folgenden Beitrag informiere ich Sie über die aktuelle Rechtslage in Deutschland sowie in anderen Ländern. Darüber hinaus werde ich Ihnen skizzieren, wie eine potenzielle Legalisierung und deren Konsequenzen aussehen könnten.

Derzeitige Rechtslage in Deutschland

  • Besitz von Cannabis

    • Der Erwerb, der Besitz, die Veräußertung (zum Beispiel durch Verkauf) sowie der Anbau von Cannabis oder Cannabisprodukten (wie Haschisch und Marihuana) sind in Deutschland verboten – der Konsum hingegen nicht.

    • Der Umgang mit Cannabis fällt unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). 

    • Je nach der mitgeführten Menge kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. 

    • Besitzen Sie eine medizinische Verordnung, sind Sie berechtigt, die festgelegte Menge für den Eigenbedarf mitzuführen.

  • Cannabis im Straßenverkehr

    • Es können medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU), Punkte in Flensburg sowie der Verlust des Führerscheins drohen.

    • Der Toleranzwert für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis im deutschen Straßenverkehr beträgt 1 ng/ml, also 1 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol; der berauschende Wirkstoff der Hanfpflanze) pro Milliliter Blutserum.

Wurden Sie mit Cannabis erwischt? In Deutschland ist bereits der einfache Besitz strafbar! Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht steht Ihnen zur Seite.

Legalisierung in anderen Staaten

In mehreren Ländern wurde das Rauschgift teilweise bereits legalisiert, wobei unterschiedliche Standards hinsichtlich der Menge und der Qualitätskontrollen gelten.

  • Spanien: Der Konsum von Cannabis gilt hier lediglich als Ordnungswidrigkeit, während der Handel jedoch verboten ist.

  • Niederlande: Obwohl Marihuana nicht legalisiert ist, wird es geduldet.

    • Der Anbau, Konsum und Handel sind grundsätzlich untersagt.

    • Lizenzierte Coffeeshops dürfen bis zu 5 g pro Tag an Kunden verkaufen.

    • Der Besitz dieser Menge ist straffrei, während der Erwerb größerer Mengen verboten ist.

  • Österreich: Im Rahmen des Eigenbedarfs ist der Konsum von Cannabis entkriminalisiert. Der Anbau, Verkauf und Besitz größerer Mengen sind jedoch verboten.

Wurden Sie mit Cannabis erwischt? Je nach Menge des Wirkstoffs könnte Ihnen eine Freiheitsstrafe drohen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen zur Seite!

Vorgesehene Legalisierung – Was ist bereits bekannt?

  • Besitz, Eigenbau und Cannabis-Vereine

    • Es wurde eine straffreie Besitzgrenze von 25 Gramm sowie drei weiblichen Pflanzen pro Person festgelegt.

    • Wer noch keine Hanfpflanze besitzt, kann demnächst Samen oder Stecklinge in sogenannten Cannabis Clubs oder Vereinen erwerben.

    • Eine Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Erwerb dort.

    • Maximal 500 Personen dürfen Mitglied in einem solchen Club oder Verein sein, wobei sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen.

    • Mitgliedschaften in unterschiedlichen Vereinen sollen nicht gestattet sein.

    • Mitglieder dürfen lediglich bis zu 25 Gramm pro Tag erwerben, jedoch nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 30 Gramm pro Monat.

    • Das Konsumieren von Cannabis in den Clubs oder Vereinen ist untersagt.

    • In Fußgängerzonen soll das Rauchen von Cannabis bis 20 Uhr gestattet sein.

  • Rechtsgeschäfte und Cannabis-Verkauf

    • Ein flächendeckender Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften wird aufgrund der Kollision mit internationalem Recht nicht realisierbar sein.

    • In Deutschland sollen Geschäfte existieren, die Cannabis anbauen und in ihrer Region verkaufen dürfen. Welche Regionen hierfür ausgewählt werden, steht noch nicht fest.

    • Dieses Modellprojekt soll nur vereinzelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt sowie wissenschaftlich begleitet werden.

  • Ein entsprechender Gesetzentwurf ist noch ausstehend.

Wurde ich beim Anbau oder Verkauf von Cannabis erwischt? Lassen Sie sich rechtlich von einem Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht beraten, denn jetzt ist schnelles Handeln erforderlich.

Chancen und Risiken der Legalisierung

Bislang ist die angestrebte Legalisierung nicht völlig unumstritten. Es bleibt abzuwarten, ob die Kritiker der Pläne der Ampelkoalition erfolgreich sein werden.

Die Legalisierung bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich:

  • Gegen eine Legalisierung sprechen folgende Punkte:

    • Die Entkriminalisierung von Cannabis führt bei der Polizei nicht zu einer Entlastung. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass Minderjährige keinen Konsum betreiben.

    • Drogentests bei der Polizei werden komplizierter, da umfassendere und komplexere Testverfahren erforderlich sind.

    • Der Schwarzmarkt wird nicht eingedämmt, da die Preise in lizenzierten Geschäften höher sind.

  • Für eine Legalisierung sprechen folgende Punkte:

    • Erhebliche Kosten seitens der Justiz und Polizei können eingespart werden.

    • Der Staat profitiert von neuen Steuereinnahmen, die durch den Umsatz mit Cannabis generiert werden und nicht mehr in den Schwarzmarkt fließen.

    • Durch kostenlose Drug Checkings soll auch vom Schwarzmarkt erworbenes Gras auf Verunreinigungen und gestreckte Substanzen überprüft werden.

Wurden Sie beim Dealen erwischt? Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei und kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht. Nur mit einer passenden Strategie kann ich Ihnen helfen, eine schwere Strafe zu vermeiden!

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