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Rechtsanwalt Verteidigung bei Vermögensabschöpfung Kleve

Dienstleistung im Strafrecht

Verteidigung bei Vermögensabschöpfung – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht

Wurde Ihr Konto gepfändet oder wurden Wertgegenstände beschlagnahmt? Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, in der die Einziehung von Vermögenswerten behandelt wird? Dann droht Ihnen neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe oft auch der Verlust finanzieller Mittel oder persönlicher Besitztümer.

Insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Vermögensdelikten oder Steuerstraftaten greifen die Strafverfolgungsbehörden auf Maßnahmen wie die Kontopfändung und Beschlagnahme zurück, um Vermögenswerte vorzeitig zu sichern. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung der sogenannten Einziehung und können bereits bei einem bloßen Anfangsverdacht auf eine Straftat angeordnet werden.

Seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 nutzen die Strafverfolgungsbehörden diese Möglichkeiten zunehmend effizient und konsequent. Das bedeutet für Betroffene, dass Vermögenswerte auch dann gefährdet sein können, wenn ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Im folgenden Beitrag erkläre ich, was eine Vermögensabschöpfung ist und wie Sie sich dagegen wehren können.

Vermögensabschöpfung – Die Einziehung von illegal erworbenen Vermögenswerten

Die Vermögensabschöpfung bezeichnet die staatliche Einziehung von Gewinnen, die durch Straftaten erzielt wurden. Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe droht Tätern gemäß den Vorschriften der §§ 73 ff. StGB auch der Verlust unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

  • Welche Delikte führen häufig zur Vermögensabschöpfung?

Insbesondere bei Straftaten wie

  • Geldwäsche,

  • Korruption,

  • Steuerhinterziehung,

  • Betrug,

  • Diebstahl,

  • Hehlerei oder

  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

setzen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensabschöpfung in Kraft.

  • Allerdings ist diese Maßnahme nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkt.

    • Nach § 73a Abs. 1 StGB wird die Einziehung auch angeordnet, wenn Dinge oder Vermögenswerte durch eine andere rechtswidrige Tat oder im Zusammenhang damit erlangt wurden.

    • Das Gericht muss lediglich überzeugt sein, dass das erlangte „Etwas“ – wie beispielsweise Bargeld, Fahrzeuge (z. B. ein Ferrari) oder Immobilien – deliktischer Herkunft ist.

  • Der Begriff „Etwas“ umfasst eine Vielzahl an Vermögenswerten:

    • Dingliche Rechte

    • Bewegliche Gegenstände

    • Wertgegenstände wie Schmuck oder Luxusautos

    • Finanzielle Mittel wie Kontoguthaben, Bürgergeld und andere Vermögenswerte

  • Ziel der Vermögensabschöpfung

    • Die Vermögensabschöpfung dient dem Zweck, sicherzustellen, dass der Täter keinen finanziellen Vorteil aus seiner Straftat behält.

    • Ob es sich um den Erlös aus einem Ferrari-Kauf durch Geldwäsche oder um unrechtmäßig erhaltene staatliche Leistungen handelt: alles, was im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurde, kann eingezogen werden.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und Ihre Verteidigungsstrategie!

Einziehung gemäß den §§ 73 ff. StGB

Die Einziehung von Taterträgen bezieht sich auf Vermögenswerte, die durch Straftaten erlangt wurden. Nach § 73a StGB können auch Gegenstände eingezogen werden, die durch andere rechtswidrige Handlungen erworben worden sind. Besonders bei Vermögensdelikten wie Betrug, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung finden die Regelungen zur Vermögensabschöpfung Anwendung.

  • Einziehung bei Dritten – § 73b StGB

Auch Personen, die finanziell von der Straftat profitiert haben, ohne selbst die Täter zu sein, können zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet werden. Dies trifft zu, wenn:

  • Das Erlangte durch die Tat übertragen wurde.

  • Die Person wusste oder hätte wissen müssen, dass die Vermögenswerte illegalen Ursprungs sind.

  • Das Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde.

  • Selbstständige Einziehung – § 76a StGB

    • Selbst wenn der Täter nicht verfolgt wird, kann das Gericht Vermögenswerte einziehen, wenn es von deren illegaler Herkunft überzeugt ist.

    • Auch ohne den Nachweis einer konkreten Straftat ist dies möglich, sofern ein Zusammenhang mit bestimmten Delikten besteht.

  • Bestimmung des Wertes – § 73d StGB

    • Der Wert der einzuziehenden Vermögenswerte wird nach dem Bruttoprinzip bestimmt.

    • Aufwendungen, die unmittelbar zur Tat oder deren Vorbereitung dienten, bleiben unberücksichtigt.

    • Kann der Wert nicht genau bestimmt werden, erfolgt eine gerichtliche Schätzung, wobei auch Surrogate (ersatzweise Vermögenswerte) einbezogen werden.

    • Falls die Einziehung des Gegenstands nicht möglich ist, wird ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen (§ 73c StGB).

Verteidigung bei Vermögensabschöpfung – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht

Sicherstellung zur Gewährleistung der Einziehung – Prozessuale Absicherung nach § 111b StPO

Die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen hat das Ziel, die Sicherstellung zu gewährleisten, dass eine mögliche Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden kann.

  • Wann kann eine Beschlagnahme erfolgen?

Die Norm sieht vor, dass Vermögenswerte beschlagnahmt werden können, wenn:

  • Ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, dass der Gegenstand aus einer Straftat stammt.

  • Dringende Gründe bestehen, die auf die Möglichkeit einer Einziehung hinweisen.

  • In Verbindung mit § 111c StPO ermöglicht dies mir als Rechtsanwalt, dass Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände bereits während des laufenden Verfahrens gesichert werden.

  • Ziel der Beschlagnahme

    • Die Beschlagnahme fungiert als prozessuale Sicherungsmaßnahme, um zu verhindern, dass der Vermögenswert dem Zugriff des Gerichts entzogen wird.

    • Besonders in Fällen wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Vermögensdelikten wird diese Maßnahme häufig angewendet.

Kontaktieren Sie mich – Ich setze mich gegen unrechtmäßige Beschlagnahmungen ein und schütze Ihre Vermögenswerte!

Vermögensarrest – Schutz vor dem staatlichen Zugriff auf meine Vermögenswerte

Der Vermögensarrest stellt eine Maßnahme dar, die der Sicherung der späteren Vermögensabschöpfung dient, sofern die Einziehung von Wertersatz wahrscheinlich ist. Nach § 111e Abs. 1 StPO kann der Arrest angeordnet werden, sobald ein begründeter Verdacht oder dringende Gründe bestehen, die auf unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte hinweisen.

  • Wie vollziehe ich den Vermögensarrest?

Die Vollziehung des Vermögensarrests ist in § 111f StPO präzise geregelt und betrifft unterschiedliche Vermögenswerte:

  • Bewegliche Sachen, Forderungen oder andere Vermögensrechte, die nicht unter die Zwangsvollstreckung ins unbewegliche Vermögen fallen.

  • Grundstücke oder Rechte, die gemäß den Vorschriften zur Zwangsvollstreckung behandelt werden.

  • Schiffe, Schiffsbauten oder Luftfahrzeuge.

  • Die Vollstreckung erfolgt je nach Art des Vermögens:

    • Pfändung bei beweglichen Sachen, Forderungen oder Luftfahrzeugen.

    • Eintragung einer Sicherungshypothek bei Grundstücken oder vergleichbaren Rechten.

  • Schnelles Handeln schützt mein Vermögen

    • Wenn die Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat und auf meine Vermögenswerte zugegriffen wird, ist schnelle rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung.

    • Ein Vermögensarrest kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen existenzbedrohende Konsequenzen haben, wenn beispielsweise Konten, Immobilien oder Betriebsanlagen betroffen sind.

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich Ihren Fall, entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und informiere Sie über Ihre rechtlichen Optionen, um unberechtigte Zugriffe auf Ihre Vermögenswerte abzuwehren. Kontaktieren Sie mich jetzt – Ich schütze Ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff!

Vorgehen gegen den Vermögensarrest – Meine Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten

Die Anordnung des Vermögensarrests erfolgt in der Regel durch ein Gericht gemäß § 111j Abs. 1 StPO.

  • In Situationen, in denen Gefahr im Verzug besteht, kann auch die Staatsanwaltschaft vorläufig die Anordnung treffen. Folgende Optionen stehen mir als Betroffenem zur Verfügung:

    • Wenn die Staatsanwaltschaft die Anordnung getroffen hat:
      Ich kann einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen, das die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft.

    • Wenn ein Gericht die Anordnung erlassen hat:
      In diesem Fall habe ich die Möglichkeit, Beschwerde nach § 304 StPO einzulegen. Da dieser Schritt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, ist eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend.

  • Option: Notveräußerung zur Vermögenssicherung

Diese Maßnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  • Ein Verderb oder erheblicher Wertverlust droht.

  • Die Aufbewahrung oder Pflege des Gegenstands mit hohen Kosten verbunden ist.

  • Die Anordnung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 111p Abs. 1 StPO.

  • Vor der Durchführung muss die betroffene Person angehört werden. Sollte eine Notveräußerung angeordnet werden, habe ich das Recht, beim Gericht eine Entscheidung zu beantragen (§ 111p Abs. 5 StPO).

  • Ich kann mich nicht nur gegen die Anordnung der Beschlagnahme oder des Vermögensarrests wehren, sondern auch gegen Maßnahmen zur Verwaltung oder Vollziehung:

    • Verwaltungsmaßnahmen gemäß § 111m Abs. 2 StPO

    • Maßnahmen zur Vollziehung der Beschlagnahme nach § 111k Abs. 3 StPO

    • In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung gemäß § 162 StPO zu beantragen.

Die Verteidigung gegen den Vermögensarrest setzt umfassende Kenntnisse des Strafprozessrechts sowie eine sorgfältige Analyse der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen voraus. Als erfahrener Rechtsanwalt entwickle ich eine individuelle Strategie, um Ihre Vermögenswerte zu sichern und unrechtmäßige Eingriffe abzuwehren.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung – Fachkundige Verteidigung gegen staatlichen Vermögenszugriff

Die Vermögensabschöpfung stellt ein wirkungsvolles Mittel der Strafverfolgungsbehörden dar, welches darauf abzielt, illegal erlangte Vermögenswerte zu sichern. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig einen Eingriff in persönliche Konten, Immobilien oder Geschäftsvermögen – oft bereits bevor ein Urteil gefällt wurde.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht setze ich mich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und unrechtmäßige Einziehungsmaßnahmen abzuwehren.

So unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit: Ich analysiere, ob die Beschlagnahme oder Pfändung rechtlich haltbar ist oder ob sie unverhältnismäßig gehandhabt wurde.
  • Individuelle Verteidigungsstrategien: Jede Einziehungssituation ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Vermögenswerte zu schützen.
  • Eilverfahren zur Freigabe: In dringenden Fällen setze ich mich kurzfristig für die Aufhebung von Pfändungen und Beschlagnahmen ein.
  • Verhandlung mit den Behörden: Oftmals lassen sich Einziehungsmaßnahmen durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft entschärfen oder vermeiden.

Ein zügiges Handeln gegen den staatlichen Zugriff auf Ihr Vermögen kann gravierende Konsequenzen wie Unternehmensinsolvenzen oder finanzielle Engpässe abwenden. Als erfahrener Rechtsanwalt setze ich mich dafür ein, unrechtmäßige Maßnahmen abzuwehren und Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Die Vermögensabschöpfung bezieht sich auf die Einziehung von Vermögenswerten, die durch Straftaten direkt oder indirekt erlangt wurden. Mein Ziel ist es, dem Täter den unrechtmäßig erlangten finanziellen Vorteil zu entziehen und das rechtmäßige Vermögensverhältnis wiederherzustellen.

Im Zuge der Vermögensabschöpfung können viele Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Hierzu gehören Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge wie Luxusautos (zum Beispiel ein Ferrari), Schmuck, Unternehmensanteile sowie Forderungen oder andere finanzielle Vermögensrechte.

Eine Vermögensabschöpfung wird angeordnet, sofern ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen der Straftat und den Vermögenswerten erbracht werden kann. Bereits bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht die Möglichkeit, Vermögenswerte vorläufig zu beschlagnahmen oder zu pfänden, um eine zukünftige Einziehung zu gewährleisten.

Die Vermögensabschöpfung wird häufig bei Straftaten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug, Diebstahl sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angewandt. Die Einziehung hat dabei zum Ziel, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte zu sichern und den Tätern zu entziehen.

Der Vermögensarrest hat das Ziel, einen Geldbetrag zu sichern, der den Wert der einzuziehenden Vermögenswerte widerspiegelt. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Beschlagnahme auf bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte, die zur Gewährleistung der Einziehung unmittelbar beschlagnahmt werden.

Ja, gemäß § 73b StGB können Vermögensabschöpfungen auch bei Dritten durchgeführt werden, die zwar nicht unmittelbar an der Straftat beteiligt sind, jedoch durch die Tat einen finanziellen Vorteil erlangt haben. Dazu gehören Situationen, in denen Vermögenswerte durch Schenkungen, Erbschaften oder ohne rechtlichen Grund an Dritte übertragen werden.

Betroffene haben verschiedene Optionen, um sich gegen die Vermögensabschöpfung zur Wehr zu setzen. Ich kann eine Beschwerde gemäß § 304 StPO einlegen oder einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Maßnahme stellen. In Eilverfahren ist es möglich, eine zügige Aufhebung von Pfändungen oder Beschlagnahmen zu beantragen.

Die Notveräußerung stellt eine Maßnahme dar, bei der beschlagnahmte Vermögenswerte verkauft werden, um deren Verderb, signifikanten Wertverlust oder hohe Erhaltungskosten zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft gibt die Anordnung zur Notveräußerung. Betroffene haben die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

Ja, eine Einziehung kann auch dann durchgeführt werden, wenn kein Nachweis einer Straftat erbracht wird oder der Täter nicht verfolgt wird. Nach § 76a StGB ist die Einziehung möglich, sofern ich als Rechtsanwalt überzeugt bin, dass die Vermögenswerte aus einer illegalen Quelle stammen und ein begründeter Verdacht auf bestimmte Straftaten besteht.

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, wehre unberechtigte Einziehungen ab und schütze Ihre Vermögenswerte. Schnelles Handeln ist entscheidend, um finanzielle Schäden zu vermeiden und Ihre Rechte zu sichern.

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