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Rechtsanwalt Schwarzarbeit: Kompetente Verteidigung bei Schwarzarbeitsvorwürfen Kleve

Dienstleistung im Strafrecht

Rechtsanwalt für Strafrecht: Fachkundige Verteidigung bei Vorwürfen der Schwarzarbeit

Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist ernst zu nehmen und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ob als Unternehmer, Auftraggeber oder Arbeitnehmer – wer gesetzliche Melde- und Abgabepflichten missachtet, riskiert hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Insbesondere die fehlende Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen steht dabei im Fokus der Strafverfolgung.

Wenn Sie beschuldigt werden, Schwarzarbeit betrieben oder begünstigt zu haben, sollten Sie umgehend professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ich vertrete Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Ich prüfe die Umstände des Falls genau und arbeite individuell angepasste Lösungsansätze aus. Dank meiner Expertise im Strafrecht gewährleiste ich eine umfassende Beratung und eine starke Verteidigung – sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Verfahren.

Schwarzarbeit: Begriff und Merkmale

Schwarzarbeit bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden, und das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß gemeldet ist. Derartige Tätigkeiten sind rechtlich unzulässig, sobald eine Vergütung ohne die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern erfolgt.

Schwarzarbeit in der Gastronomie und Baubranche: Übliche Formen und rechtliche Risiken

Schwarzarbeit zeigt sich in unterschiedlichen Formen und kann gravierende rechtliche Folgen mit sich bringen, insbesondere in der Gastronomie und Bauindustrie, wo illegale Beschäftigung besonders häufig vorkommt.

  • Typische Formen der Schwarzarbeit

    • Komplette Schwarzarbeit: Der gesamte Lohn wird bar und ohne Abgaben ausgezahlt.

    • Teilschwarzlohn: Offiziell wird lediglich ein Teil des Gehalts gemeldet, der Rest wird steuerfrei ausgezahlt.

    • Fiktive Leistungen: Arbeitgeber ersetzen Löhne durch erfundene steuerfreie Vergütungen, wie angebliche Fahrtkosten.

    • Lohnsplitting: Statt eine Vollzeitkraft anzumelden, werden mehrere geringfügig Beschäftigte vorgetäuscht – oft aus dem Familienkreis des Mitarbeiters.

  • Scheinselbstständigkeit als Sonderfall

    • Insbesondere in der Bauindustrie wird oft auf Scheinselbstständigkeit zurückgegriffen, um Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden.

    • Hierbei wird ein Arbeitnehmer irrtümlich als selbstständig geführt, obwohl er weisungsgebunden arbeitet.

  • Nicht jede Tätigkeit ist Schwarzarbeit

Es existieren legale Ausnahmen, wie zum Beispiel:

  • Unbezahlte Hilfe für Angehörige

  • Gelegentliche Nachbarschaftshilfe

  • Dienste, die nicht regelmäßig oder gewinnorientiert ausgeführt werden

Egal ob in der Gastronomie, im Baugewerbe oder in anderen Bereichen: Vermeiden Sie rechtliche Risiken und lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht unterstützen.

Schwarzarbeit: Ist es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

Schwarzarbeit verstößt gegen das Arbeits- und Steuerrecht und kann je nach Schwere des Falls entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Entscheidend ist hierbei, welche Vorschrift verletzt wurde.

  • Ordnungswidrigkeit: Fehlende Gewerbeanmeldung (§ 8 Abs. 6 SchwarzArbG)

    • Wer ein Gewerbe nicht anmeldet oder nicht in die Handwerksrolle eintragen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    • Die möglichen Geldbußen variieren je nach Verstoß zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

    • Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß melden und abführen.

    • Auch falsche Angaben zum Beschäftigungsumfang führen zur Strafbarkeit.

    • Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

    • Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

    • In leichten Fällen, die fahrlässig oder leichtfertig begangen werden, kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

    • Die Geldbuße kann jedoch bis zu 50.000 Euro betragen.

  • Steuerhinterziehung aufgrund von Schwarzarbeit (§ 370 AO)

    • Schwarzarbeit führt häufig zu gleichzeitiger Steuerhinterziehung, da Arbeitgeber Sozialabgaben umgehen und Arbeitnehmer ihre Lohnsteuer nicht abführen.

    • Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

    • Besonders schwere Fälle: Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro drohen Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

    • Nachzahlung: Hinterzogene Steuern müssen vollständig erstattet werden.

  • Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB)

    • Wer als Sozialhilfeempfänger schwarzarbeitet, begeht Sozialleistungsbetrug.

    • Dies stellt eine Straftat dar, bei der bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen.

    • In schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Schwarzarbeit? Angesichts der strengen Strafen bei Schwarzarbeit empfehle ich Ihnen, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um sich rechtlich abzusichern und mögliche Konsequenzen zu verringern. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!

Schadensberechnung bei Schwarzarbeit: Steuerliche und soziale Abgaben

Die Feststellung des Schadens erfolgt durch die Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge:

  • Lohnsteuer und Haftung

    • Die Lohnsteuer wird auf den tatsächlich ausgezahlten Schwarzlohn berechnet.

    • Der Arbeitgeber haftet dafür, selbst wenn die Steuer vom Arbeitnehmer geschuldet ist.

  • Sozialversicherungsbeiträge und Nettolohnfiktion

    • Der Schwarzlohn wird als Nettolohn angesehen, aus dem der fiktive Bruttolohn berechnet wird.

    • Die ungünstigste Steuerklasse (VI) dient als Grundlage, was zu hohen Nachzahlungen inklusive Säumniszuschlägen führen kann.

  • Sonderfälle

    • Teilschwarzlohn: Beiträge werden lediglich auf den schwarz gezahlten Anteil berechnet.

    • Minijobs: Bei nicht angemeldeten Minijobs gelten Pauschalen (z.B. 13 % Krankenversicherung). Wird der Minijob überschritten, erfolgt die reguläre Berechnung.

  • Schätzungen durch Behörden

    • Fehlende Angaben führen häufig zu Schätzungen durch die Steuerfahndung und den Zoll.

    • Diese basieren auf Umsätzen, Arbeitszeiten oder Abdeckrechnungen.

Benötigen Sie rechtlichen Rat im Bereich des Strafrechts? Ich als Rechtsanwalt überprüfe Schätzungen, reduziere die Schadenshöhe und minimiere Nachzahlungen sowie Strafen. Vertrauen Sie auf meine erfahrene Verteidigung.

Schwarzarbeit: So verhalte ich mich als Beschuldigter richtig

Wenn Sie wegen Schwarzarbeit beschuldigt werden, bewahren Sie Ruhe und handeln Sie strategisch. Ein Ermittlungsverfahren sollten Sie niemals unterschätzen, unabhängig davon, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht.

  • Keine unüberlegten Aussagen machen

    • Viele Beschuldigte möchten ihre Unschuld sofort belegen und machen voreilige Aussagen bei der Polizei. 

    • Das kann jedoch dazu führen, dass Sie sich unbeabsichtigt selbst belasten. 

    • Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.

  • Strafverteidiger frühzeitig einschalten

    • Ein erfahrener Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. 

    • So kann ich gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.

  • Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen

Bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit kommt es häufig zu Durchsuchungen. Vor allem Arbeitgeber sollten sich auf die Beschlagnahmung von Buchhaltungs- oder Geschäftsunterlagen einstellen.

  • Bleiben Sie ruhig und kooperativ, ohne freiwillig Gegenstände oder Daten herauszugeben.

  • Konsultieren Sie sofort einen Strafverteidiger. 

  • Verlangen Sie eine vollständige Dokumentation der Durchsuchung und unterschreiben Sie keine Unterlagen, bevor ein Rechtsanwalt diese geprüft hat.

  • Verweigern Sie Antworten auf sensible Fragen, um ungewollte Aussagen zu vermeiden.

Setzen Sie sich nicht dem Risiko aus, dass der Vorwurf der Schwarzarbeit Ihre Existenz bedroht – nehmen Sie Kontakt mit mir auf für eine unverbindliche Beratung!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht: Unterstützung bei Vorwürfen der Schwarzarbeit

Ein Vorwurf der Schwarzarbeit kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – von hohen Geldstrafen über Nachzahlungen bis hin zu Freiheitsstrafen. Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht mit umfassender Beratung und professioneller Verteidigung zur Verfügung. Ich schütze Ihre Rechte und minimieren Risiken durch eine gezielte Strategie.

Meine Leistungen bei Schwarzarbeitsvorwürfen

  • Übernahme der Kommunikation mit Behörden

    • Ich übernehme die Kommunikation mit allen relevanten Stellen, darunter Sozialversicherungsbehörden, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll.

  • Vertretung gegenüber Polizei und Gerichten

    • Ich vertrete Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie vor Sozial-, Finanz- und Strafgerichten.

    • Als mein Mandant können Sie sich darauf verlassen, dass ich über das nötige Fachwissen verfüge, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

  • Schnelle Unterstützung bei Ermittlungen und Durchsuchungen

    • Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Durchsuchung durchgeführt wurde, sollten Sie mich umgehend kontaktieren.

    • Ich stehe Ihnen mit großem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft zur Seite und helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden, die Ihre Situation verschlechtern könnten.

  • Vorgehen gegen Bescheide und Anzeigen

Ich kämpfe mit hohem persönlichem Engagement gegen:

  • sozialversicherungsrechtliche Beitragssummenbescheide,

  • Lohnsteuerhaftungsbescheide und

  • Strafanzeigen.

  • Ich lege Widerspruch gegen Bescheide der Rentenversicherung ein und setze mich für eine Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder für einstweiligen Rechtsschutz ein.

  • Vorbeugung von Gerichtsverfahren

    • In vielen Fällen kann ich ein Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld abwenden.

    • Sollte es dennoch zu einem Prozess kommen, entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie.

    • Als erfahrener Strafverteidiger habe ich bereits in zahlreichen Verfahren eine Einstellung des Verfahrens oder mildere Strafen erreicht.

Im Falle eines Vorwurfs der Schwarzarbeit ist zügiges Handeln entscheidend. Lassen Sie sich nicht unvorbereitet auf Ermittlungen ein. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung und profitieren Sie von meiner umfassenden Erfahrung im Strafrecht. Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein!

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Schwarzarbeit ist eine Tätigkeit, bei der weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge korrekt entrichtet werden. In der Regel geschieht dies, ohne dass das Arbeitsverhältnis bei den zuständigen Behörden angemeldet wird.

Schwarzarbeit tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit bezahlt wird, ohne dass der Arbeitgeber die erforderlichen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführt. Zudem kann auch eine falsche Anmeldung, wie beispielsweise Teilschwarzlohn, oder die Beschäftigung nicht angemeldeter Minijobs als Schwarzarbeit gewertet werden.

Abhängig von der Schwere des Verstoßes können Geldstrafen, Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Die Strafe orientiert sich an der Höhe des Schadens und der Schwere des Vergehens.

Im Falle eines Verdachts auf Schwarzarbeit können unterschiedliche Behörden informiert werden, wie das Finanzamt, die Steuerfahndung, der Zoll (FKS), die Sozialversicherungsträger, die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft.

Behalten Sie Ruhe und vermeiden Sie unbedachte Äußerungen. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir als Ihrem Rechtsanwalt auf, damit ich die Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln kann.

Der Schaden wird anhand der hinterzogenen Lohnsteuer und der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Ich wende dabei die Nettolohnfiktion an, bei der der Schwarzlohn als Nettolohn betrachtet wird, aus dem sich der fiktive Bruttolohn ableitet.

Bei Teilschwarzlohn wird der Arbeitnehmer mit einem unzureichenden Gehalt registriert, während die Differenz zum tatsächlichen Lohn in bar und ohne Steuerabzug ausgezahlt wird. Auch dies wird als Schwarzarbeit betrachtet.

Ein nicht angemeldeter Minijob wird als Schwarzarbeit betrachtet. Überschreite ich den Umfang der Tätigkeit regelmäßig oder dauerhaft, erfolgt die Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge basierend auf dem tatsächlich gezahlten Entgelt.

Geringfügige Verstöße, wie das Fehlen einer Gewerbeanmeldung, werden oft als Ordnungswidrigkeit behandelt. Schwerwiegendere Verstöße, wie das Vorenthalten von Sozialabgaben oder Steuerhinterziehung, gelten hingegen als Straftat.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft kann ich ein Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld abwenden oder mildere Strafen erzielen. Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Ersteinschätzung!

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