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Rechtsanwalt Juristische Unterstützung bei Anklage und Strafbefehl Kleve

Dienstleistung im Strafrecht

Strafbefehl und Anklage – als Beschuldigter angemessen reagieren

Haben Sie eine Anklage oder Strafanzeige erhalten? Sind Sie unsicher, wie Sie reagieren sollen? Als Rechtsanwalt für Strafrecht weiß ich, wie Sie darauf reagieren können.

Es ist entscheidend, dass Sie schnell und korrekt handeln. Da im Strafverfahren oder Strafbefehlsverfahren Geldstrafen und Freiheitsstrafen drohen, sollten Sie die Verteidigung einem Anwalt überlassen. Mit meiner jahrelangen Praxiserfahrung kenne ich die wesentlichen Aspekte, auf die es ankommt.

Erhalten Sie einen Strafbefehl, ist es wichtig, dass Sie aktiv werden. Wenn Sie nicht darauf reagieren, können Sie auch ohne Hauptverhandlung verurteilt werden. Auch bei einer Anklageschrift sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren, damit rechtzeitig die geeignete Verteidigung möglich ist. Als Rechtsanwalt für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht, übernehme den Kontakt mit den Behörden und verteidige Sie vor Gericht.

Strafbefehl – so reagiere ich richtig

Merkmale des Strafbefehls

  • Es handelt sich um ein vereinfachtes Strafverfahren für geringfügige Vergehen.

    • Ein Vergehen stellt ein strafrechtliches Delikt dar, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal 1 Jahr geahndet werden kann.

  • Der Antrag wird von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht (AG) gestellt.

  • Das Verfahren wird ausschließlich schriftlich durchgeführt und ist daher nicht öffentlich zugänglich.

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt haben Sie die Möglichkeit, dem Strafbefehl zu widersprechen.

    • In diesem Fall wird das Strafbefehlsverfahren in ein reguläres Strafverfahren mit Hauptverhandlung überführt.

    • Dieses Verfahren ist dann öffentlich, und es können höhere Strafen (also Freiheitsstrafen von über 1 Jahr) verhängt werden.

Rechtsfolgen

  • Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr auf Bewährung.

  • Das Gericht ist nicht an den Strafvorschlag des Strafbefehls gebunden.

  • Es ähnelt einem schriftlichen Gerichtsverfahren.

  • Es kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

  • Darüber hinaus können auch Strafen wie Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Was zu tun ist

  • Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

    • Daraufhin wird eine reguläre gerichtliche Hauptverhandlung eingeleitet.

    • Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile des Strafbefehlsverfahrens abzuwägen. Hierbei kann ich auch die Staatsanwaltschaft kontaktieren.

    • Nachteil: Das Verfahren wird dadurch öffentlich, und das Strafmaß kann steigen.

    • Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, sich zu verteidigen, sei es, weil der Tatvorwurf unzutreffend ist oder das geforderte Strafmaß unangemessen hoch erscheint.

  • Es besteht kein Anwaltszwang, jedoch ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Ein Strafbefehl kann schnell nachteilig sein. Da kurze Fristen bestehen und empfindliche Strafen drohen, ist es entscheidend, dass ich mir rechtlichen Rat einhole.

Anklage – so reagiere ich richtig

  • Merkmale der Anklage

    • Die Staatsanwaltschaft beantragt mit einer Anklage beziehungsweise Anklageschrift eine Hauptverhandlung.

      • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie eine Verurteilung des Angeklagten für wahrscheinlich hält.

      • In der Anklageschrift wird der Tatvorwurf (einschließlich Zeit, Ort, Tat und Personen) dargelegt.

    Rechtsfolgen

    • Nach Zustellung der Anklage steht Ihnen meist eine kurze Frist zur Verfügung, um Stellung zu nehmen.

      • In dieser können Sie entlastende Tatsachen vorbringen.

      • Was entlastend oder belastend ist, lässt sich ohne Akteneinsicht jedoch kaum beurteilen. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Akteneinsicht zu beantragen.

    • Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, beginnt die Hauptverhandlung. Wenn Sie nicht aktiv werden, droht Ihnen eine Verurteilung.

    Was zu tun ist

    • Äußern Sie sich nicht bei der Staatsanwaltschaft und nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.

      • Wenn Sie nicht aktiv werden, besteht die Gefahr, dass Sie wichtige Verfahrensrechte verlieren.

    • <spanAls Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich Ihr Verteidiger und beantrage Akteneinsicht sowie gegebenenfalls weitere Anträge.

    • Gegen eine Geldauflage lässt sich manchmal die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Der Rechtsanwalt ist der Schutzschild für seinen Mandanten. Ich wehre sie wirksam gegen Anklagen ab.

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Der Schutzmechanismus gegen Strafbefehl und Anklage

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Macht Ihnen die Anklageschrift Sorgen? Wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage bekommen haben, sollten Sie sofort handeln. Kontaktieren Sie umgehend mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht.

Durch meine jahrelange Praxiserfahrung weiß ich, was zu tun ist. Ich beantrage Akteneinsicht und stelle gegebenenfalls weitere Anträge. Zudem trete ich in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Gericht, um Ihre beste Verteidigung vorzubereiten. Besonders bei einem Strafbefehl und Anklagen wegen leichterer Vergehen lassen sich unangenehme Folgen wie Freiheitsstrafen oder öffentliche Verhandlungen vermeiden.

Es ist wichtig, dass Sie sich direkt an mich wenden und nicht an die Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise kann ich Sie am effektivsten verteidigen.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Ein Strafbefehl dient der zügigen Verfolgung leichter Vergehen. Es handelt sich um ein unbürokratisches Verfahren, das ohne Hauptverhandlung auskommt. Als Beschuldigter werde ich dadurch nicht öffentlich zur Schau gestellt. Ich habe die Möglichkeit, durch Geldauflagen einen Strafbefehl abzuwenden.

Da der Strafbefehl lediglich bei Vergehen zur Anwendung kommt, beschränkt sich das Strafmaß in einem Strafbefehlsverfahren auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr (auf Bewährung). Zudem können Nebenstrafen wie Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Gegen einen Strafbefehl habe ich die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Das Strafbefehlsverfahren wird dann in ein reguläres Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung umgewandelt. Als Rechtsanwalt kann ich häufig mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht die Einstellung des Verfahrens erreichen.
Gegen einen Strafbefehl habe ich die Möglichkeit, ohne einen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen. Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in meinem Fall sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Als Rechtsanwalt kann ich die Risiken und Chancen in meiner Situation besser einschätzen.
Eine Anklage stellt einen Antrag des Staatsanwalts an das Strafgericht, eine Hauptverhandlung einzuleiten. Der Staatsanwalt ist der Auffassung, dass es wahrscheinlich ist, dass Sie als Beschuldigter nach dieser Verhandlung verurteilt werden. Mit der Zustellung der Anklageschrift beginnt für Sie eine kurze Frist zur Abgabe einer Erklärung.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, auf die Anklageschrift zu reagieren. Es ist ratsam, vor Gericht zu schweigen, bis entschieden wird, ob eine Hauptverhandlung eröffnet wird. Um sich effektiv verteidigen zu können, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und über diesen Akteneinsicht zu beantragen.
Nachdem Ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Als Ihr Verteidiger werde ich eine Fristverlängerung zur Erklärung beziehungsweise Stellungnahme beantragen. Gleichzeitig werde ich die Akteneinsicht beantragen. Im Anschluss entscheidet das Gericht, ob eine Hauptverhandlung anberaumt wird.
Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, bin ich als Rechtsanwalt Ihr Verteidiger. Zusammen mit Ihnen als Beschuldigtem entwickle ich eine Verteidigungsstrategie. Dazu gehört auch, dass ich die erforderlichen Anträge stelle, versuche, eine Einstellung zu erreichen, oder Sie vor Gericht verteidige.
Wenn ich eine Anklageschrift erhalte, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. In manchen Fällen kann ich nach Rücksprache mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft durch die Zahlung einer Geldauflage ein Strafverfahren einstellen.
Eine Hauptverhandlung kann nicht ohne Sie als Beschuldigten durchgeführt werden. Wenn Sie nicht erscheinen, kann also nicht verhandelt werden. Sollten Sie nicht zu dem anberaumten Termin kommen, ist eine triftige Entschuldigung (z. B. Krankheit) von Bedeutung. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie vorläufig verhaftet oder von der Polizei vorgeführt werden.

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