Für jede Rechtslage – Ihr Fachanwalt im Strafrecht

Rechtsanwalt Hilfe bei BTM-Vergehen Kleve

Dienstleistung im Betäubungsmittelstrafrecht

Drogen entdeckt? Bleiben Sie ruhig!

Bei Ihnen wurden Drogen sichergestellt? Bereits eine Hausdurchsuchung fand statt? Nun wird Ihnen ein Vergehen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts zur Last gelegt? Unabhängig davon, ob es sich um Besitz, Handel oder Anbau handelt, sollten Sie mich als Ihren Rechtsanwalt kontaktieren. Mit einer gut durchdachten Strategie kann im besten Fall das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Häufig agieren Polizei und Staatsanwaltschaft im Zuge der Drogenkriminalitätsbekämpfung übereilt. Dies führt zu zahlreichen Ermittlungsfehlern, die ich als erfahrener Rechtsanwalt schnell erkennen kann. Insbesondere bei einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln wie Kokain oder Cannabis droht Ihnen eine lange Freiheitsstrafe. Doch gerade im Betäubungsmittelstrafrecht bestehen vielfältige Möglichkeiten, einer Freiheitsstrafe durch Strafmilderung, Therapie oder Kooperation mit den Behörden zu entgehen.

Mit Betäubungsmitteln erwischt? - Die Menge ist entscheidend!

Um sich erfolgreich gegen den Vorwurf einer Betäubungsmittelstraftat zu verteidigen, beachte bitte Folgendes:

  • Das Strafmaß für den Besitz, Handel oder Schmuggel von Betäubungsmitteln hängt von der Menge und Art der Droge ab.

  • Die Rechtsprechung differenziert zwischen „weichen Drogen“, “mittleren Drogen“ und “harten Drogen“.

    • Zu den weichen Drogen zählen beispielsweise Cannabis oder Marihuana.

    • Mittlere Drogen umfassen etwa Amphetamine wie Ecstasy oder MDMA.

    • Harte Drogen beinhalten zum Beispiel Heroin, Kokain, Crack oder Fentanyl.

  • Für die sogenannte, nicht geringe Menge ist der Wirkstoffgehalt der Droge ausschlaggebend. Die Mindestwerte des Wirkstoffgehalts betragen:

    • Heroin: 1,5 g

    • Kokain: 5,0 g

    • LSD: 6,0 g

    • Cannabis: 7,5 g

    • Ecstasy: 30 g

    • Das bedeutet: 7,5 g THC entsprechen etwa 100 g Marihuana und 6,0 g LSD sind ungefähr 300 LSD-Trips.

  • Besitz von Betäubungsmitteln

    • Wurden Sie mit einer geringen Menge an weichen Drogen erwischt, fällt das Strafmaß sehr gering aus. In vielen Fällen wird das Ermittlungsverfahren sogar eingestellt. Bei harten Drogen trifft dies jedoch nicht zu.

    • Für den Besitz von „normalen“ Mengen sieht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal fünf Jahren vor. 

    • Bei der Überschreitung der „nicht geringen Menge“ droht hingegen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu fünfzehn Jahren. 

Sie wurden mit einer erheblichen Menge Drogen erwischt? Nun wird Ihnen der Besitz oder Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie mich als Ihren erfahrenen Strafverteidiger!

Vertrieb von Betäubungsmitteln

  • Der schlichte Handel mit Betäubungsmitteln gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet.

  • Doch bereits bei gelegentlichen Verkäufen wird Ihnen oft ein gewerbsmäßiger Handel oder sogar ein Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge vorgeworfen.

  • In solchen Fällen droht Ihnen eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren.

  • Beim bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln drohen Ihnen gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Freiheitsstrafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

  • Das gleiche Strafmaß droht Ihnen gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sobald Waffen involviert sind.

  • Betäubungsmittel im Straßenverkehr

    • Wird Ihnen der Konsum von Drogen während des Führens eines Kraftfahrzeuges nachgewiesen, kann dies weitreichende Konsequenzen für Sie haben.

    • Grundsätzlich gilt, dass bereits der bloße Konsum von illegalen Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass Sie den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht werden.

    • Eine Ausnahme gilt bei:

      • Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gemäß Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes

      • Bei gelegentlichem Cannabiskonsum, solange Sie zwischen Konsum und Fahren trennen können.

  • Mögliche Strafmilderungen

    • Therapie statt Strafe: Eine verhängte Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann stattdessen in eine Drogentherapie (in Freiheit) umgewandelt werden.

    • Strafmilderung / Verzicht: Wenn der Täter über seinen Tatbeitrag hinaus bei der Aufklärung weiterer Straftaten hilft. Diese Möglichkeit sollte dringend mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

    • Einstellung des Verfahrens

      • Die Straftat des Täters ist als zu gering anzusehen

      • Es besteht kein öffentliches Verfolgungsinteresse

      • Es handelt sich lediglich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Optimale Verteidigung durch mich

Haben Sie den Verdacht, dass Sie abgehört werden? Die Polizei hat bereits bei Ihnen nach Drogen gesucht? Es wurden Betäubungsmittel in einer nicht geringen Menge gefunden? Um das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen, ist eine geeignete Strafverteidigung unerlässlich. Meine langjährige Praxis zeigt, dass der Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln stark variieren kann: Bei Cannabis liegt der Wert beispielsweise zwischen 3 % und weit über 20 % THC, der Durchschnitt liegt regelmäßig bei 14 %. Sobald Sie mich engagiert haben, werde ich Akteneinsicht fordern und das Wirkstoffgutachten analysieren. Oft lassen sich Fehler sowohl im Gutachten als auch im Wiegevorgang feststellen. Liegt eine nicht geringe Menge vor, kann sich dies positiv auf Ihr Strafmaß auswirken. Wenn Sie als Beschuldigter eine der Strafmilderungsmaßnahmen des Betäubungsmittelgesetzes in Erwägung ziehen, sollten Sie dies in jedem Fall mit mir als Ihrem Anwalt besprechen. Gerade Aussagen gegenüber der Polizei können später nur schwer revidiert werden.

Wird Ihnen eine Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen? Kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt, um mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen!

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Die nicht geringe Menge wird anhand des Wirkstoffgehalts der Droge bestimmt. Die Rechtsprechung hat Mindestgrenzen für eine nicht geringe Menge definiert: Beispielsweise bei Heroin 1,5 g, bei Kokain 5,0 g, bei LSD 6,0 g, bei Cannabis 7,5 g und bei Ecstasy 30 g Wirkstoff. Dies bedeutet, dass 7,5 g THC ungefähr 100 g Marihuana entsprechen.
Eine Geldstrafe kann verhängt werden, wenn Sie mit einer geringen Menge weicher Drogen aufgegriffen wurden. Dies bezieht sich sowohl auf den Besitz als auch auf den Handel. Sollten Sie bereits mehrfach auffällig geworden sein, härtere Drogen im Spiel sein oder die Mindestgrenze einer nicht geringen Menge überschritten werden, kann auch eine Gefängnisstrafe in Betracht kommen.
Im Falle des Besitzes einer beträchtlichen Menge an Betäubungsmitteln, bei gewerbsmäßigem Drogenhandel, innerhalb einer Bande oder bewaffnet, oder bei der Herstellung bzw. dem Anbau von Drogen.
Betäubungsmittel (BtM) sind die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelisteten Substanzen und Präparate. Dazu gehören Opioide wie Morphin und Heroin, Kokain, Cannabis (Marihuana, Haschisch), Stimulanzien (wie Amphetamine, Crystal) und Halluzinogene (wie LSD).
Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann ich das Verfahren einstellen lassen, sofern die Straftat des Täters als unerheblich eingestuft wird, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und es sich lediglich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch handelt.
Falls Sie eine Straftat im Zusammenhang mit illegalen Drogen begehen und von der Polizei erwischt werden, kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt werden können. Diese Strafe wird dann in Ihrer Akte des Bundeszentralregisters oder im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.
Üben Sie einen Beruf mit Kindern oder Jugendlichen aus, so kann ein BtM-Eintrag Konsequenzen für Sie haben. Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können in diesem Arbeitsfeld zu einem de facto Berufsverbot führen. Eine Löschung außerhalb der Fristen kann nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden.
Bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens kann ich Ihnen Unterstützung bieten, beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung oder Vernehmung. In bestimmten Fällen kann auch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Spätestens, wenn eine Anklage erhoben wird, benötigen Sie mich als Ihren Strafverteidiger vor Gericht.
Das Konsumieren von Betäubungsmitteln ist gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestattet. Allerdings geht der Konsum meist mit dem Besitz einher, welcher nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt ist. Der bloße Nachweis des Konsums in Haar, Blut und Urin kann jedoch nicht zu einer Verurteilung führen.
Im Falle von Cannabiskonsum wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, wenn gelegentlicher Cannabiskonsum (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml) vorliegt, bei der Tatfahrt 1 ng/ml aktives THC nachgewiesen wurde und cannabisbedingte Ausfallerscheinungen sichtbar sind. Bei härteren Drogen wird der Führerschein in der Regel sofort entzogen.

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