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Rechtsanwalt Geldwäsche Kleve

Dienstleistung im Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung bei Verdacht auf ein Geldwäschedelikt

In Deutschland wird der jährliche Umsatz von Geldwäsche auf einen zweistelligen Milliardenbereich geschätzt, was die Bekämpfung dieser Straftat zu einer erheblichen Herausforderung für das Rechtssystem macht.

Trotz schneller gesetzlicher Anpassungen und Verschärfungen besteht das Risiko, dass Personen fälschlicherweise beschuldigt werden, insbesondere in dynamischen Wirtschaftszweigen. Ein Vorwurf der Geldwäsche kann das Vertrauen der Kunden gefährden und erhebliche Folgen für Geschäftsleute nach sich ziehen.

In meiner Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht biete ich Ihnen kompetenten und engagierten rechtlichen Beistand.

Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Ich garantiere, dass Ihre Rechte als Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens gewahrt bleiben!

Verteidigung bei Verdacht auf Geldwäschedelikt

  • Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 StGB (Strafgesetzbuch) festgelegt und wird durch das GwG (Geldwäschegesetz) näher erläutert.

    • Das GwG orientiert sich an den Richtlinien der Europäischen Union und hat in den letzten Jahren verschiedene Compliance-Anforderungen verschärft.

  • Geldwäsche beschreibt den Vorgang, illegal erlangtes Geld oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren oder zu tarnen. 

    • Zum Beispiel, indem Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in legitime Geschäfte oder Investitionen umgeleitet werden. 

  • Obwohl Geldwäsche ursprünglich mit organisierter Kriminalität assoziiert wurde, sehen sich zunehmend auch ehrliche Geschäftsleute und Privatpersonen mit solchen Vorwürfen konfrontiert. 

  • Schnelle Transaktionen auf dem Finanzmarkt können unbeabsichtigt mit Geldwäsche in Kontakt kommen.

    • Ich bin dazu angehalten, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu melden und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

    • Dies steht häufig im Widerspruch zu dem Vertrauensschutz meiner Mandanten und den Geheimhaltungsinteressen. 

    • Das richtige Vorgehen bei verdächtigen Transaktionen gestaltet sich daher als komplex.

Wie Geldwäsche nachgewiesen werden kann.

Die Ermittlung und Nachweisführung bei Geldwäschevergehen gestaltet sich aufgrund von Verschleierungsmethoden oft als äußerst herausfordernd.

  • Insbesondere die Rückverfolgung der Geldherkunft stellt mich als Rechtsanwalt vor komplexe Aufgaben, da bereits die Behinderung oder Gefährdung der Vermögenssicherstellung ein Teil des Geldwäsche-Straftatbestands gemäß § 261 StGB ist.

  • Die Erfüllung dieses Tatbestands setzt bestimmte Kriterien voraus:

    • Der betreffende Gegenstand (z. B. Geld oder Vermögenswerte) muss aus einer der strafbaren Handlungen gemäß § 261 Abs. 1 StGB stammen.

    • Der Täter muss die Herkunft des Gegenstandes verbergen, um die Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauschen, übertragen oder verbergen.

    • Der Täter verschafft sich den Gegenstand selbst oder einem Dritten.

    • Oder er verwahrt/verwendet den Gegenstand für sich oder einen Dritten.

    • Der Täter muss die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte kennen.

  • Neben der absichtlichen Begehung können Personen auch wegen fahrlässiger Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche belangt werden.

    • Beispielsweise, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt, aber nicht eindeutig festgestellt werden kann, welche Handlung genau vom Beschuldigten ausgeführt wurde.

    • Geldwäschevergehen aufgrund von Fahrlässigkeit führen in der Regel zu geringeren Strafen.

Diese Strafen können bei Geldwäsche verhängt werden.

  • Wer wegen einfacher Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB straffällig wird, sieht sich einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe gegenüber.

  • Bei einer gewerbsmäßigen Handlung oder der Beteiligung an einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche zusammengeschlossen hat, handelt es sich um einen schwerwiegenden Fall von Geldwäsche.

    • In einem solchen Fall liegt gemäß § 261 Abs. 5 StGB ein erhöhtes Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

  • Ein reduziertes Strafmaß wird vorgesehen, wenn der Täter während der Geldwäsche-Handlungen fahrlässig nicht erkennt, dass das Geld oder der Gegenstand aus einer Straftat stammt.

    • In diesem Fall reicht das drohende Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.

  • Eine Person, die die Straftat freiwillig bei der zuständigen Behörde meldet, kann gemäß § 261 Abs. 8 StGB einer Strafverfolgung vollständig entgehen.

    • Dies gilt jedoch nur, wenn die Tat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits ganz oder teilweise aufgedeckt wurde.

    • Das Gleiche trifft zu, wenn der Verdächtige die Sicherstellung des betreffenden Gegenstands bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.

  • Zusätzlich zu den Strafen gemäß § 261 StGB können Geldwäschedelikte weitere Sanktionen nach sich ziehen.

    • Wenn beispielsweise der Geschäftsführer eines Unternehmens Geld aus einer Straftat unter Verwendung seiner Position im Unternehmen verschleiert hat, kann er für eine erhebliche Zeit von seinem Posten ausgeschlossen werden.

    • Das betroffene Unternehmen muss zudem mit dem Verlust wichtiger Branchenlizenzen und hohen Geldstrafen rechnen.

Diese Unternehmen sind am stärksten gefährdet, in den Verdacht eines Geldwäschedelikts zu geraten.

  • Die Prävention von Geldwäsche ist für Finanzinstitute und Unternehmen im Finanzsektor von größter Bedeutung.

    • Diese Einrichtungen müssen umfassende Schutzmaßnahmen und Überwachungsmechanismen implementieren sowie ein effektives Compliance-Management sicherstellen.

  • Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu prüfen, regelmäßige Berichte zu erstellen und den zuständigen Behörden Auskunft zu erteilen.

  • <spanAuch ich als Rechtsanwalt habe die Verantwortung, sicherzustellen, dass ich nicht aktiv an Geldwäschedelikten beteiligt bin.

  • Es ist unerlässlich, dass Sozietäten, Anwaltskanzleien sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Anforderungen des Geldwäschegesetzes genau kennen und die ihnen anvertrauten Fälle gesetzeskonform behandeln.

  • Darüber hinaus müssen sie die präventiven Schutzmaßnahmen ihrer Berufsverbände sowie der Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkammern einhalten.

  • Ein Verstoß gegen diese Selbstregulierungsvorschriften kann ernsthafte berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In Deutschland wird in diesen Bereichen Geldwäsche durchgeführt.

  • Der Immobilienmarkt in Deutschland stellt einen Brennpunkt für Geldwäscheaktivitäten dar.

  • Das geänderte Geldwäschegesetz, insbesondere durch die Einführung des Transparenzregisters, hat das Ziel, Geldwäschedelikte gezielt im Immobilienmarkt zu bekämpfen.

    • Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bleibt jedoch abzuwarten, da sich viele Investoren nicht im Transparenzregister eintragen lassen.

  • Neben dem Immobiliensektor sind auch andere Wirtschaftszweige anfällig für Geldwäschepraktiken.

    • Die Automobilindustrie, der Kunsthandel und Glücksspielunternehmen werden zunehmend genutzt, um Geld aus Straftaten zu verbergen oder zu verschleiern.

  • Deutschland wird wegen seiner wirtschaftlichen Stärke als ein attraktiver Standort für Geldwäschegeschäfte betrachtet.

  • Ein strengerer Durchgriff in anfälligen Wirtschaftszweigen könnte dazu führen, dass viele legitime Geschäftsleute und Privatpersonen fälschlicherweise ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Das sollten Sie unternehmen, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben.

  • Für selbständige Geschäftsinhaber oder Unternehmensleiter ist es von großer Bedeutung, bei Verdacht auf Geldwäschedelikte folgende Punkte zu beachten:

    • Regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Finanzunterlagen.

    • Umfassende Überprüfung sämtlicher Unternehmenstransaktionen.

    • Transparente Verwaltung der Finanzkonten des Unternehmens.

    • Strikte Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen bei der Interaktion mit Kunden und deren Transaktionen.

  • Besondere Aufmerksamkeit sollte insbesondere größeren Transaktionen gewidmet werden, die vom üblichen Geschäftsverlauf abweichen oder aus ungewöhnlichen Quellen stammen und keine eindeutige finanzielle Begründung aufweisen.

    • Wenn ich Bedenken hinsichtlich Transaktionen oder Kundenkontakten habe, ist es ratsam, mich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung mit Geldwäschedelikten hat.

  • Diese Situation erfordert Feingefühl und überlegtes Handeln.

    • Übereilte Maßnahmen können den Verlust eines wertvollen Kunden zur Folge haben.

    • Unzureichende Maßnahmen können den Ruf des Unternehmens gefährden und die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich ziehen.

    • Wenn ich mir über die Rechtslage unsicher bin, ist es ratsam, zunächst rechtlichen Rat einzuholen, bevor ich mich an die Behörden wende.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

So wehre ich mich bei Verdacht auf Geldwäsche

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht biete ich Ihnen eine erstklassige, individuelle und engagierte Strafverteidigung an.

Bei Geldwäschedelikten besteht für ehrbare Geschäftsleute ein erhebliches Risiko, unabsichtlich in strafrechtliche Verfahren verwickelt zu werden. Ein bloßer Verdacht kann zu belastenden Ermittlungen führen, einschließlich Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

In solchen Fällen ist es dringend ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger zu engagieren, der mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Ablauf des Strafverfahrens vertraut ist. Ich gewährleiste, dass Ihre Rechte als Beschuldigter stets respektiert werden.

Ich stehe Ihnen während des gesamten Ermittlungsverfahrens und des (gegebenenfalls) anschließenden Strafprozesses mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Rechtslage zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Je früher ich Einblick in das Ermittlungsverfahren erhalte, desto größeren Einfluss kann ich auf das Ermittlungsverfahren nehmen und wirtschaftliche Schäden vermeiden.

Werden Sie wegen Geldwäsche untersucht? Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu beauftragen, um einer möglichen Gefängnisstrafe oder Geldstrafe zu entgehen!

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, bei dem illegal erworbene Gelder so transformiert werden, dass sie den Anschein einer legalen Herkunft erwecken. Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine Firma eine Schiffsladung Elektroschrott zu einem niedrigen Preis erwirbt. Diese Ladung wird dann als wertvolle Computer deklariert und zu überhöhten Preisen an eigene ausländische Firmen verkauft.
Im Geldwäscheprozess lassen sich drei zentrale Phasen unterscheiden: Einspeisung (Placement), Verschleierung (Layering) und Integration (Integration). Diese Phasen stellen den grundlegenden Ablauf dar, durch den ich illegal erworbene Gelder in den legalen Finanzkreislauf einführe.
Wer gemäß § 261 StGB Geldwäsche betreibt, muss mit Strafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafen rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren verhängt werden.
Die zentralen Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität beinhalten den Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption. Zudem sind auch die Immobilienbranche, Finanzdienstleistungen sowie der Kunsthandel als besonders verletzlich gegenüber Geldwäscheaktivitäten anzusehen.
Hierzu zählten unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen der Vertragspartner, die Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen, die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten, die Verpflichtung zur Aufzeichnung und Aufbewahrung sowie die Einhaltung allgemeiner Sorgfaltspflichten.
Ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen Geldwäsche ist es, anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu unterbinden. Aus diesem Grund sind Banken, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Geschäftspartner zu überprüfen.
Das elektronische Transparenzregister beinhaltet Informationen über die sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Sobald ich als natürliche Person Kapitalanteile oder Stimmrechte von mehr als 25 % an der Vereinigung kontrolliere, gelte ich als wirtschaftlich Berechtigter.
Wenn ich teure Waren oder Dienstleistungen bar bezahle, laufe ich möglicherweise Gefahr, unwissentlich gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen. Bei einem Betrag von 10.000 Euro bin ich verpflichtet, die Herkunft des Geldes nachzuweisen.
Geldwäsche unterscheidet sich von der Steuerhinterziehung. Während ich bei Geldwäsche Gelder, die auf illegale Weise erworben wurden, in den legalen Finanzkreislauf einschleuse, zielt die Steuerhinterziehung darauf ab, Einkommen, das rechtmäßig erworben wurde, am Finanzamt vorbeizuleiten, um Steuern zu sparen.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht kann ich zügig Akteneinsicht beantragen und Ihre strafrechtliche Situation gründlich analysieren. In vielen Fällen habe ich die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

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