Für jede Rechtslage – Ihr Fachanwalt im Strafrecht

Rechtsanwalt Rechtsbeistand bei Verhaftung Kleve

Dienstleistung im Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt – wenn es kompliziert wird

Untersuchungshaft? Haftbefehl? Sie benötigen Unterstützung! Denn eine Haft kann Ihre persönliche Lebenssituation bedrohen, Ihre Familiensituation gefährden oder Ihre berufliche Existenz bedrohen. Daher ist bei einer Verhaftung ein Rechtsbeistand unverzichtbar.

Ich helfe Ihnen in schwierigen Situationen. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung gehe ich gegen Ihre Inhaftierung vor und verteidige Sie vor dem Haftrichter. Als Rechtsanwalt für Strafrecht kenne ich die besten Verteidigungsstrategien. Wichtig ist, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und mich umgehend kontaktieren.

Wie Sie erfolgreich gegen eine Verhaftung vorgehen können

Damit Sie sich erfolgreich gegen die Inhaftierung zur Wehr setzen können, sollten Sie Folgendes beachten:

Verhalten bei der Verhaftung

  • Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand

  • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

  • Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt

    • Sie haben das Recht zu telefonieren: Rufen Sie einen Strafverteidiger an oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt

Tätigkeit des Anwalts

  • Als Ihr Verteidiger besuche ich umgehend den Beschuldigten

  • Ich beantrage Akteneinsicht, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln

  • Auf dieser Grundlage beantrage ich Rechtsmittel und bereite Aussagen vor

Haftarten

  • Untersuchungshaft

    • wenn während des Ermittlungsverfahrens Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr durch den Beschuldigten besteht

  • Vorläufige Festnahme

    • wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und er der Flucht verdächtigt wird bzw. die Identität nicht festgestellt werden kann

  • Vorführungshaftbefehl

    • wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint oder die Strafe nicht antritt.

Rechtsmittel

  • Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl einlegen

    • Prüfung, ob der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist

  • Haftprüfung

    • Prüfung, ob der Haftbefehl aufgehoben werden kann

Aussageverweigerungsrecht

  • Als Beschuldigter dürfen (und sollten) Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden

    • Auch vermeintlich positive oder neutrale Aussagen können gefährlich sein, da sie als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnten

    • Selbst wenn Sie Reue zeigen wollen, kann die Polizei eine Strafmilderung nicht garantieren

  • Es gilt die Regel: Schweigen ist Gold

  • Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden

Akteneinsicht

  • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen

    • Diese Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt

  • Nur ein Anwalt kann umfassende Akteneinsicht beantragen

  • Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung erheblich

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Wenn Sie verhaftet werden, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und verteidige ich Sie gegen die Verhaftung.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern, Ruhe bewahren und sich sofort an mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Damit die Verhaftung nicht zum Verhängnis wird, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger mandatieren. Das ist Ihr gutes Recht. Ich werde Sie umgehend besuchen, einen Überblick verschaffen und die vollständige Akteneinsicht beantragen. Dabei übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Ich berate Sie über die beste Verteidigungsstrategie und erläutere Ihnen das weitere Vorgehen.

Ich arbeite vertraulich und schnell, um Ihre persönliche und berufliche Situation nicht durch die Festnahme noch weiter zu belasten.

Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe, sagen Sie nicht aus und verständigen Sie mich umgehend!

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Eine Verhaftung erfolgt in der Regel ohne Vorankündigung. In dieser Situation nutzt die Polizei den Überraschungseffekt. Es ist entscheidend, dass Sie ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten. Stattdessen sollten Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen und mich als Ihren Rechtsanwalt kontaktieren.
Ein Richter kann die Untersuchungshaft durch einen Haftbefehl anordnen. Diese Maßnahme hat den Zweck, die Ermittlungen und eine spätere Verurteilung nicht durch eine mögliche Flucht des Beschuldigten oder die Verdunkelung von Beweismitteln zu gefährden. Die Dauer der Untersuchungshaft darf höchstens 6 Monate betragen.
In Anbetracht der Unschuldsvermutung kann Untersuchungshaft nur unter bestimmten Haftgründen verhängt werden. Zu diesen zählen Flucht oder das Verbergen, die Fluchtgefahr, die Verdunkelungsgefahr sowie die Wiederholungsgefahr. Außerdem muss ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten bestehen.
Als Staatsanwalt sowie die Polizei haben das Recht, Personen vorläufig festzunehmen, wenn die Bedingungen für einen Haftbefehl erfüllt sind und Gefahr im Verzug besteht. Nach der Festnahme muss der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) muss ich den Festgenommenen unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der Festnahme, dem Haftrichter vorführen.
Wird Untersuchungshaft angeordnet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie bereits als schuldiger Straftäter verurteilt worden sind. Aufgrund der Unschuldsvermutung gilt, dass Sie solange unschuldig sind, bis ein Strafprozess zu einer Verurteilung führt. Die Untersuchungshaft stellt lediglich eine Maßnahme im Rahmen der Ermittlungen dar.
Gegen Ihre Verhaftung kann ich entweder mit einer Haftbeschwerde oder einer Haftprüfung vorgehen. Abhängig vom Antrag wird die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls entweder auf Grundlage neuer oder bereits bekannter Tatsachen und Beweise überprüft. Dabei empfehle ich Ihnen, sich von mir beraten zu lassen.
Bei einer Haftprüfung habe ich die Möglichkeit, neue Tatsachen oder Beweise vorzulegen, während die Haftbeschwerde lediglich auf der bisherigen Sach- und Rechtslage bewertet wird. Außerdem erfolgt die Haftprüfung spätestens nach zwei Wochen, wohingegen die Haftbeschwerde von der nächsthöheren Instanz geprüft wird.
Eine Aussage bei der Polizei sollte grundsätzlich vermieden werden. Selbst scheinbar positive oder neutrale Aussagen könnten als Eingeständnis gedeutet werden. Die Stress- und Angstsituationen ermöglichen selten eine wohlüberlegte Aussage. Es ist besser, positive Aussagen nach einer anwaltlichen Beratung zu machen.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft verhängt werden oder ein verurteilter Straftäter die Haft antreten soll. Damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann, muss ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegen.

Rechtsgebiet

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