Für jede Rechtslage – Ihr Fachanwalt im Strafrecht

Rechtsanwalt Strafrecht Kleve

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Strafrecht – das schärfste Mittel des Staates

Im Strafrecht gilt: Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo). Doch was ist die Wahrheit? Durch das Strafrecht will der Staat die Schuldigen bestrafen. Da die Wahrheitsfindung manchmal schwierig ist, Justizirrtümer immer wieder vorkommen und es letztlich um erhebliche Strafen geht, ist das Strafrecht komplex.

Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts sieht Sanktionen – wie Freiheitsstrafen oder Geldstrafen – für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten vor. Es gliedert sich in drei Teile: materielles Strafrecht, formelles Strafrecht und Strafvollzugsrecht.

Was umfasst das Strafrecht?

Das materielle Strafrecht legt die Voraussetzungen der Strafbarkeit fest. Es gilt der Grundsatz: nulla poena sine lege, was bedeutet, dass die Straftat zuvor durch ein Gesetz mit Strafe bedroht sein muss. Diese Tatbestände müssen für den Bürger klar und verständlich sowie einsehbar sein. Allerdings schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Jeder Bürger ist daher verpflichtet, sich über die Strafgesetze zu informieren. Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) niedergeschrieben. Wichtige Kategorien von Straftatbeständen umfassen:

  • Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, wie beispielsweise Mord, Schlägerei oder einfache Körperverletzung
  • Straftaten gegen das Vermögen, wie Raub, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung

Auch Straftaten wie Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte oder Vergewaltigung sind im StGB geregelt. Weitere Straftatbestände finden sich im Nebenstrafrecht. Hierunter fallen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gemäß den Paragraphen §§ 22 bis 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG) und mit Betäubungsmitteln beziehungsweise Drogen wie Cannabis, LSD oder Kokain gemäß den Paragraphen §§ 29 bis 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Die Straftatbestände werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Ausschlaggebend ist die Höhe der Strafandrohung, wobei Verbrechen mit einem Strafmaß von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sein müssen. Ordnungswidrigkeiten ähneln zwar den Straftaten, werden jedoch nicht wie in einem Strafverfahren vor einem Strafgericht verhandelt. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, macht sich nicht strafbar.

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Wie verläuft ein Strafverfahren?

Alles beginnt mit dem Ermittlungsverfahren

Das formelle Strafrecht regelt den Strafprozess. Besteht ein Anfangsverdacht, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Zusätzlich regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren wird entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage abgeschlossen. Hierbei ist maßgeblich, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung aufgrund des Tatvorwurfs für wahrscheinlich hält. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei geringfügigeren Delikten, also nur bei Vergehen, wird häufig ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. Hierbei kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss erlassen, kommt es zu einem Strafprozess.

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Vor Gericht ist man in Gottes Hand…

In der Hauptverhandlung versucht das Gericht, durch freie Würdigung der ermittelten Beweise, so auch beispielsweise durch die Vernehmung von Zeugen, die Wahrheit zu finden. Grundsätzlich wird der Angeklagte gemäß der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) als unschuldig betrachtet. Demnach ist die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, den Tatvorwurf zu beweisen. Der Hauptverhandlung können sich Geschädigte aus einer Straftat als Kläger anschließen. Die sogenannten Nebenkläger haben bestimmte Rechte, wie etwa das Recht, Zeugen oder Angeklagten zu befragen oder der Hauptverhandlung beizuwohnen. 

Davon zu unterscheiden ist das Adhäsionsverfahren. Mit einem Adhäsionsantrag kann ein Verletzter beziehungsweise Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche (zum Beispiel auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz) gegen den Täter geltend machen, die sich aus der Straftat ergeben. Da es dem Strafverfahren anhaftet, ist ausnahmsweise auch das Strafgericht für solche Ansprüche zuständig. Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden. Kommt es nicht dazu, ist dem Angeklagten das Letzte Wort zu erteilen. Anschließend verkündet das Strafgericht das Urteil, welches entweder Freispruch oder Verurteilung in Verbindung mit einem Strafmaß lautet.

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Nach dem Urteilsspruch – die Vollstreckung

Abschließend beginnt das Vollstreckungsverfahren, das im Strafvollstreckungsrecht geregelt ist. Das Strafvollstreckungsrecht, eine Kombination aus der StPO und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), legt die Vollstreckung der Freiheits- und Geldstrafen sowie der Maßnahmen zur Besserung und Sicherung fest, wie etwa die Sicherungsverwahrung oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Hierfür bleibt die Staatsanwaltschaft zuständig. Der Strafvollzug hingegen betrifft ausschließlich die Vollstreckung von Freiheitsstrafen gemäß dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG), wofür die Strafvollstreckungskammern – spezielle Abteilungen der Landgerichte – und die örtlichen Justizvollzugsanstalten zuständig sind.

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Worauf Sie bei einer Strafanzeige achten sollten

Haben Sie sich strafbar gemacht? Drohen Ihnen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen? Wird gegen Sie ermittelt? Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Dann handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien machen schnell Fehler, die im späteren Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Auch vermeintlich neutrale oder positive Aussagen sind gefährlich, da Polizei und Richter darin ein Schuldeingeständnis sehen könnten. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht; das heißt, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, sind aber darüber hinaus nicht verpflichtet, sich zu äußern. Als Zeuge haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Angehörige. Alle Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen Sie belehren und über die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung (durch einen frei gewählten Rechtsanwalt oder einen Pflichtverteidiger) informieren. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und kontaktieren Sie mich als Rechtsanwalt für Strafrecht. Rufen Sie mich so früh wie möglich an, damit Sie keine Fristen verpassen. 

Sie sind Täter oder Opfer? - Ihre Rechte und Pflichten

Gegen mich wird ermittelt. Was soll ich tun?

Machen Sie keine Aussage und rufen Sie mich sofort an. Ich gebe Ihnen eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung. Wenn Sie mein Mandant sind, bearbeite ich umgehend Ihren Fall. In enger Absprache mit Ihnen stelle ich die nötigen Anträge. Ich trete in Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft und bemühe mich um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollten Sie angeklagt sein, verteidige ich Sie vor Gericht, indem ich eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen erarbeite. Diese zielt, abhängig von den Erfolgsaussichten, auf die Einstellung, Freisprechung oder geringste Strafmaß. Hierzu bringe ich entlastende Beweismittel, biete einen Täter-Opfer-Ausgleich an oder rüge Verfahrensfehler. Zur Not setze ich Ihr Recht durch, mittels Beschwerde und Revision in höheren Instanzen. Im Übrigen übernehme ich sämtliche Kommunikation, damit Sie so wenig Sorgen wie möglich haben.

Ich wurde Opfer einer Straftat. Wie hilft man mir?

Als Opfer einer Straftat können Sie als Nebenkläger und in einem Adhäsionsverfahren an einem Strafprozess mitwirken. Ich vertrete Sie als Nebenkläger, um an der Verurteilung des Täters mitzuwirken. Auch stelle ich in Absprache mit Ihnen die nötigen Strafanträge, damit Sie als Opfer einer Straftat sicher wissen, dass der Täter seine Strafe erhält. Wenn Ihnen aus der Straftat ein Schaden entstanden ist, mache ich Ihren Schadensersatzanspruch mittels Adhäsionsverfahren geltend. Ich vertrete Sie und stelle die benötigten Anträge, damit Sie als Geschädigter schnell und unkompliziert von dem Täter eine Entschädigung und Wiedergutmachung erhalten.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich arbeite stets an der Spitze der aktuellen Rechtsprechung

Jeder Sachverhalt ist einzigartig, weshalb selbst die vermeintlich „einfachen“ Fälle wie kleine Drogendelikte oder Urkundenfälschung stets gründlich überprüft werden müssen. Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass verdeckte Ermittler sich zwar als Scheinkäufer im Drogenmilieu bewegen dürfen, um Drogendealer zu ermitteln, jedoch dürfen sie Kleindealer nicht dazu anstiften, größere Mengen zu verkaufen. Andererseits ist die Anstiftung in Fällen der IS-Werbung sehr wohl von Bedeutung. So verurteilte das Oberlandesgericht in Hamburg einen Mann, der über soziale Medien andere für den Dschihad anzuwerben versuchte, zu drei Jahren Haft. Dies reiht sich ein in eine Reihe weiterer Straftaten, für die sich sogenannte IS-Rückkehrer nun verantworten müssen. Für Aufsehen sorgte auch eine hitzige Debatte über gefälschte Impfausweise. Die Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen sowie das Landgericht Osnabrück prüften, ob das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zum Erhalt des digitalen Impfzertifikats unter die Urkundenfälschung gemäß Paragraf § 267 StGB fällt. Der Gesetzgeber reagierte auf eine vermeintliche Gesetzeslücke durch eine Gesetzesänderung und bestrafte nun in den neuen Paragrafen §§ 277 und 279 StGB die Herstellung und Vorlage eines gefälschten Impfzertifikats.

Ich unterstütze Sie dabei, das Beste aus der aktuellen Rechtslage herauszuholen. 

Ich berate Sie kompetent!

Ich berate Sie kompetent!

Als Rechtsanwalt für Strafrecht kümmere ich mich gemäß § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) um alle Belange des Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sobald Sie mein Mandant sind, bearbeite ich umgehend Ihren Fall. Zu meinem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

Einzelne Straftaten

    • Einfacher Diebstahl
    • Schwerer Diebstahl
  • Betrug (Wirtschaftsstrafrecht)
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung
  • Rauschgiftdelikte
  • Ausländerrechtliche Verstöße
  • Sexualdelikte 
  • Straftaten gegen das Leben

Jugendstrafrecht

  • Alle oben genannten Straftaten mit Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Einordnung oben genannter Straftaten nach StGB

  • Eigentumsdelikte: Einfacher Diebstahl, Schwerer Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung  / Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 
  • Sexualdelikte / Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 

Einordnung nach Nebenstrafgesetze

  • Betäubungsmittelgesetz / Rauschgiftdelikte
    • Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
    • Gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
    • Bandenmäßiger gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln
  • Verbreitung und Herstellung von Selbstladewaffen
  • Ausländerrechtliche Verstöße 
    • Aufenthaltsgesetz
      • Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern
    • Asylgesetz
      • Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
    • Freizügigkeitsgesetz

Opfervertretung (in allen oben genannten Fällen)

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Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Am besten sagen Sie gar nichts. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, und als nahestehender Zeuge haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jede Aussage oder jedes Verhalten, außer Schweigen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Das Strafbefehlsverfahren stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, das bei geringfügigen Straftaten angewendet wird. Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie eine 14-tägige Frist, um Einspruch einzulegen. Sobald der Einspruch eingelegt wurde, wird die Angelegenheit im Rahmen einer Hauptverhandlung weiter verhandelt.
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, müssen sich jedoch nicht weiter zum Tatvorwurf äußern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, da jede Handlung – außer Schweigen – gegen Sie verwendet werden kann.
Jede Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich selbst dadurch belasten würde oder aus persönlichen Gründen (z.B. Ehegatte) oder sachlichen Gründen (z.B. Geistlicher, Arzt, Journalist) dem Beschuldigten nahesteht. In solchen Fällen muss sie kein Zeugnis ablegen, um den Beschuldigten nicht zu belasten.
Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens können zivilrechtliche Ansprüche (insbesondere Schadensersatz), die aus einer Straftat resultieren, dem Strafprozess angefügt werden. Dies ermöglicht es den Opfern, auf schnellere und unkompliziertere Weise entschädigt zu werden.
Neben Strafen können Urteile auch sogenannte Maßregelungen zur Sicherung und Besserung beinhalten. Diese Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz Dritter vor gefährlichen Straftätern und können daher auch schuldunfähige Straftäter betreffen. Im Strafgesetzbuch sind zum Beispiel das Berufsverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geregelt.
Ein Straftatbestand, der eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur Folge haben kann, stellt ein Verbrechen dar. Alles, was darunter liegt, wird als Vergehen klassifiziert. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar und erfordert zwingend die Anwesenheit eines Rechtsanwalts. Hingegen ist der Versuch eines Vergehens nur dann strafbar, wenn dies explizit durch ein Gesetz festgelegt ist. In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts optional.
Das BtMG differenziert zwischen einer geringen Menge, einer normalen Menge und einer nicht geringen Menge. Grundsätzlich ist jede Menge strafbar. Bei einer geringen Menge kann jedoch von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Die Richtwerte für die geringe Menge variieren in den einzelnen Bundesländern und liegen zwischen 6 und 15 Gramm.
Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten vor dem Strafgericht verhandelt. Ein Strafprozess kann mit einer Verurteilung enden, während eine Ordnungswidrigkeit durch eine Verwarnung oder ein Bußgeld geahndet wird. Im Unterschied zur Straftat spielt die Schuldfrage bei Ordnungswidrigkeiten keine Rolle.
In der Regel werden Straftaten von Amts wegen verfolgt. Bei Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch, Familiendiebstahl oder Körperverletzung ist jedoch ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft erforderlich, um die Strafverfolgung zu initiieren.

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