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Was zunächst wie ein simples Fesselungsmittel erscheint, kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: Wer bei einem Raub Geschädigte mit Panzertape fixiert oder deren Mund verklebt, muss mit einer wesentlich strengeren Beurteilung durch die Justiz rechnen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass Klebeband je nach Art seiner Anwendung als gefährliches Werkzeug zu qualifizieren sein kann. (BGH, Beschluss vom 06.08.2025, 6 StR 115/25)
Ein Beschuldigter verschaffte sich zusammen mit weiteren Mittätern Zugang zu einem Wohngebäude, um dort Bargeld und Wertgegenstände zu rauben. Die beiden dort anwesenden Männer wurden mit Panzertape fixiert: Die Hände wurden ihnen hinter dem Rücken zusammengebunden, die Arme in mehreren Lagen umwickelt und der Mundbereich mit zahlreichen Lagen Klebeband abgeklebt. Einem der Betroffenen wurde darüber hinaus ein Stoß versetzt, sodass er zu Boden ging.
Die Folge: Schmerzen, Prellungen und Taubheitsgefühle an den Handgelenken. Die Täter erbeuteten rund 87.000 Euro.
Das Landgericht hatte den Beschuldigten zunächst wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der BGH prüfte den Sachverhalt und gelangte zu einer abweichenden rechtlichen Einschätzung.
Der 6. Strafsenat des BGH bewertete das eingesetzte Panzertape als besonders gefährlich. Wegen seiner hohen Reißfestigkeit und der Art der Verwendung – nämlich dem straffen Umwickeln der Arme und dem Verschließen des Mundes – könne das Klebeband erhebliche Verletzungen sowie Erstickungsgefahr herbeiführen.
Somit erfülle die Tat die Merkmale des besonders schweren Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Die Fesselung stelle nicht bloß ein Nötigungsmittel dar, sondern sei zugleich geeignet, erhebliche Gesundheitsschäden zu verursachen.
Diese Einschätzung verdeutlicht, dass auch gewöhnliche Gegenstände des Alltags den strafrechtlichen Tatbestand verschärfen können, sofern sie auf gefährliche Weise zum Einsatz kommen.
Obwohl die rechtliche Bewertung neu vorgenommen wurde, verblieb es bei der Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der BGH machte deutlich, dass der Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten verschärft werden kann, ohne dass dies eine Erhöhung der Strafe nach sich zieht.
Das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO beziehe sich ausschließlich auf das Strafmaß, nicht jedoch auf die rechtliche Qualifizierung der Straftat.
Eine Berichtigung des Schuldspruchs sei deshalb statthaft, solange der Angeklagte dadurch in seinen Verteidigungsmöglichkeiten nicht benachteiligt werde, was in diesem Fall nicht gegeben war.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass schon die Verwendung von Klebeband zum Fesseln oder Knebeln die Voraussetzungen eines besonders schweren Raubes erfüllen kann. Für die strafrechtliche Verteidigung hat dieser Beschluss erhebliche Tragweite: Bei Vorwürfen wegen Raub, Erpressung oder Körperverletzung ist sorgfältig zu untersuchen, welches Tatmittel zum Einsatz kam und ob dieses objektiv als gefährlich zu bewerten ist.
Derartige Einzelheiten entscheiden darüber, ob ein schwerer oder besonders schwerer Raub vorliegt und können somit mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten.
Wird Ihnen Raub, Körperverletzung oder ein anderes Gewaltdelikt zur Last gelegt? Ein erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht untersucht den Tatvorwurf, überprüft die Beweislage und erarbeitet eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
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