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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Kleve

Individuelle Betreuung für optimale Ergebnisse im Strafrecht, sowie Jagdrecht und Waffenrecht – diskret, seriös, zielorientiert.

Die langwierige Bearbeitung des raschen Unfalls

Im Jahr 2021 ereigneten sich in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Neben dem anfänglichen Schock stehen die Unfallbeteiligten oft vor einem langwierigen juristischen Nachspiel. Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter sind alle Teil des Jura-Karussells der Unfallabwicklung. Doch wie sieht die Situation aus? Zahlreiche Gesetze regeln das komplexe Zusammenspiel von Rechten und Pflichten.

Verkehrsrecht – was beinhaltet das genau?

Im Verkehrsrecht werden alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen, zusammengefasst. Das Hauptziel dieses Rechtsgebiets besteht darin, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die vom Autokauf bis hin zur Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den Straßenverkehrsregeln reichen. Dabei existiert eine breite Palette von Vorschriften, die sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Recht stammen. Zu den wesentlichen Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Vorschriften teilen das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche auf, die sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr befassen.

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht:

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Ich unterstütze Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Von der Lichthupe bis zur Fahrerflucht: Rasche Strafbarkeit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr können Straftaten schnell entstehen. Straftatbestände wie Nötigung oder Fahrerflucht können bereits durch eine einfache Lichthupe erfüllt werden. Dabei liegt es im Ermessen der Polizei, ein Bußgeld auszustellen, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Bei Straftaten hingegen muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Darüber hinaus regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren wird durch eine Verfahrenseinstellung oder eine Anklage abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung nach dem Tatvorwurf für realistisch hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, beziehungsweise nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei weniger schweren Delikten, also nur bei Vergehen, wird meist ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. In diesem Fall kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Widerspricht der Beschuldigte oder sein Vertreter dem, oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, findet ein Strafprozess statt.

 

Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss ich tun?

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder sich strafbar gemacht? Dann handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien machen oft Fehler, die im späteren Strafverfahren negative Folgen haben können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr, auch durch vermeintlich neutrale Antworten eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt.

Ich biete Ihnen eine zügige Ersteinschätzung und begleite Sie durch den gesamten Prozess. Dabei lege ich Einspruch ein und nehme Einsicht in die Ermittlungsakten. Im Ermittlungsverfahren verhandle ich mit der Staatsanwaltschaft und Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Ich verteidige Sie vor Gericht und sorge dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vermeiden. Zudem wehre ich Regressansprüche Ihrer Versicherung ab.

Ich unterstütze Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis obliegt der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände können mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Dabei sind unter anderem die Schwere des Verstoßes (zum Beispiel die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) und ob der Betroffene auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, zu berücksichtigen. Zudem führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) Punkte im Fahreignungsregister. Bei einer hohen Punktzahl oder mehreren Verstößen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahrerlaubnis zu prüfen und gegebenenfalls zu entziehen.
Ich unterstütze Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Ich unterstütze Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Die Unfallregulierung bezieht sich auf die Abwicklung eines Unfalls. Dabei stellt sich die Frage, wer welche Ansprüche geltend machen kann. In Deutschland sind Fahrzeughalter verpflichtet, vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wodurch Personen- und Sachschäden sowie weitere Schäden von den Versicherungen übernommen werden. Entscheidend für die Haftung ist, wer den Unfall verursacht hat. 

Oft nimmt die Versicherung des Unfallverursachers Regress, was bedeutet, dass sie von ihm die Haftsumme zurückfordert, die sie dem Unfallopfer vorab gezahlt hat. Es ist wichtig zu klären, inwieweit dem Unfallverursacher ein Maßstab an Verschulden (sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig, wie etwa bei einer Trunkenheitsfahrt) vorzuwerfen ist. Auch Fragen zur Selbstbeteiligung sind häufige Themen in der Unfallregulierung und im Zusammenhang mit den Versicherungen.

Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu erleiden, dokumentiere ich den Unfall detailliert. Ich sammele Beweise, wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben und sollten diese auch vom Unfallgegner anfordern. Sagen Sie ansonsten nichts, da Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Alles könnte als Schuldeingeständnis interpretiert werden. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Dazu zählen auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert des Unfallfahrzeugs oder erhöhte Versicherungskosten.

Gerne übernehme ich die Schadensregulierung für Sie. Ich wickele den Unfall mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners ab. Selbst bei einer Teilkaskoversicherung setze ich Ihr „Quotenvorrecht“ durch, sodass Sie keine Sanktionen fürchten müssen. Viele Details, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten, können komplex werden. Im Zweifelsfall setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn der Unfallgegner nicht zahlt. Von den Kosten für die Tankfüllung über die Gutachter- bis hin zu Arzt- und Therapiekosten vertrete ich Sie sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Ist Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Zahlt die Versicherung nicht? Möchten Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Bußgeldangelegenheiten

Es könnte Ihnen vorgeworfen werden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und sehen sich einem Bußgeld gegenüber. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Daher empfehle ich Ihnen, sich an mich als Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten orientieren sich am aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn beispielsweise „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch meine Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) vermeiden. Insbesondere wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch werden.

Ich überprüfe Bußgeldbescheide gründlich und kann Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an mich, damit ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.

Vertragsrecht im Verkehrswesen

Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten“? Mängel, die mir der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Autokauf, ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, tauchen immer wieder neue Fragen auf. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich abgesichert zu fühlen. Ich arbeite mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und kann so Ansprüche gerichtlich für Sie geltend machen. Auch außerhalb des Gerichts vertrete ich Sie gerne. Nach einer Beratung liefere ich eine Einschätzung der Rechtslage. Auf Wunsch übernehme ich weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setze ich Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler erstelle ich für Sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Immer orientiert an der neuesten Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

ihr Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein ständig erörtertes Thema vor Gericht. Dabei müssen klassische Fälle wie Parkverstöße, Punkte in Flensburg oder Schwierigkeiten beim Autokauf stets sorgfältig geprüft werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge kontinuierlich weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Bedienung des fest installierten Touchscreens ebenfalls dem Handyverbot unterliegt. Besonders die großen Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über die sekundenschnelle Bedienung hinauszugehen und somit kostspielige Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu begehen. Auch kurze Fahrten am Abend mit dem Scooter können Folgen haben, wie beispielsweise Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH ebenfalls für E-Scooter. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, kann schnell Verkehrsstraftaten begehen. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden diese sogar wegen Mord verurteilt, aufgrund ihrer gefährlichen Fahrt.
Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Verkehrsrechts berate ich Sie umfassend und kompetent.

Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Verkehrsrechts berate ich Sie umfassend und kompetent.

Eine fachkundige Unterstützung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts ist von großer Wichtigkeit, da dieses Rechtsgebiet äußerst komplex und vielfältig ist. Insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist eine qualifizierte Vertretung von entscheidender Bedeutung. Als Rechtsanwalt habe ich mich darauf spezialisiert, Ihnen in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts zur Seite zu stehen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Ich unterstütze Sie mit meinem rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.

Im Rahmen meiner Tätigkeiten biete ich folgende Leistungen an:


  • Verkehrsstrafrecht

    • Für die Einstellung des Verfahrens sorgen

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Ich werde gerne für Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts aktiv.
Im Verkehrsrecht unterscheide ich zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten verhandelt und können mit erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können von den zuständigen Behörden mit Geldbußen oder im schlimmsten Fall auch mit einem Fahrverbot belegt werden. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist in diesem Zusammenhang ebenfalls möglich.
Ich rate Ihnen, Ihr Recht zu schweigen in Anspruch zu nehmen und lediglich Ihre persönlichen Daten preiszugeben. Durch Äußerungen könnten Sie sich selbst belasten und die Situation verschlimmern.
Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, haben das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Dies verhindert, dass sie sich selbst oder Angehörige belasten müssen. Zu diesen Personen zähle ich beispielsweise Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen, wie beispielsweise Fahrverbote und Punkte. Ich kann Einsicht in das Register beantragen. Die Eintragungen unterliegen jedoch bestimmten Tilgungsfristen.
Die MPU, umgangssprachlich auch als Idiotentest bekannt, stellt eine dreigeteilte Eignungsprüfung dar. Sie kann von den Behörden in bestimmten Fällen angeordnet werden, beispielsweise bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Verkehrsstraftaten.
Wenn ein Unfall passiert und der Schädiger gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten begleichen muss, aber später die Summe von dem bei ihr versicherten Schädiger zurückfordern kann.
Falls ich in einen Unfall verwickelt bin, empfehle ich, die Polizei zu alarmieren und von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Ich muss lediglich meine Personalien angeben, um der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Es besteht die Gefahr, dass ich mich durch unüberlegte Aussagen selbst belaste oder schadensersatzpflichtig werde. Es ist von Bedeutung, den Verlauf des Unfalls sowie die entstandenen Schäden so ausführlich wie möglich zu dokumentieren, um später gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden habe ich das Recht, die Werkstatt meiner Wahl für die Reparatur des Schadens auszuwählen. Dies kann ich gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollte jedoch die eigene Versicherung des Schädigers für die Regulierung des Schadens zuständig sein, könnte eine Werkstattbindung bestehen, sofern dies im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Das Bußgeldverfahren endet vorläufig mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids. Gegen diesen kann ich binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.
Beim Erwerb eines Autos stehen Ihnen als Käufer die typischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, darunter Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Entscheiden Sie sich jedoch für ein Leasing des Fahrzeugs, kommen in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche zum Tragen, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Sollten Sie das Auto von einer Privatperson erwerben, sind diese Ansprüche üblicherweise ausgeschlossen.